„Pädagogische Fachkraft" ist die häufigste Stellenbezeichnung dieses Feldes und gleichzeitig die unbestimmteste. Dahinter kann eine Krippengruppe stehen, ein Hort, eine Wohngruppe mit Nachtdiensten, eine Wohnstätte der Eingliederungshilfe für Erwachsene oder eine Einzelbegleitung im Unterricht. Für die Bewerbung folgt daraus eine einfache Regel: Was Sie erreichen müssen, ist nicht ein guter Eindruck, sondern eine erkennbare Passung. Dieser Text sagt, welche Angaben das leisten, in welcher Reihenfolge sie gehören und was in eine solche Bewerbung ausdrücklich nicht hineindarf.
Was zuerst gelesen wird
Anders als in vielen Branchen wird in Kita und Jugendhilfe die Bewerbung meist von der Person gelesen, die anschließend mit Ihnen arbeitet – von der Leitung, oft zusammen mit der Bereichsleitung des Trägers. Große Träger schalten eine Personalabteilung davor, die auf zwei Dinge sieht: auf den Abschluss und darauf, ob die beiden Pflichtnachweise beigebracht werden können.
Deshalb gehören drei Angaben in die ersten Zeilen und nicht auf die zweite Seite: welcher Abschluss, mit welcher Anerkennung, und ab wann mit wie vielen Stunden. Wer das erst im dritten Absatz erwähnt, zwingt die Leserin zum Suchen – und in einem Feld, in dem eine Leitung Bewerbungen zwischen zwei Gruppendiensten liest, ist das ein echter Nachteil.
Abschluss und Anerkennung – und zwar genau
Schreiben Sie den Abschluss vollständig und mit dem Zustand der Anerkennung. „Erzieherin" ist eine Berufsbezeichnung, „staatlich anerkannte Erzieherin" ist die Auskunft, die der Träger braucht. Wer die Anerkennung noch nicht hat, weil das Berufspraktikum läuft, schreibt genau das hin, mit dem voraussichtlichen Datum. Das ist kein Mangel, sondern eine planbare Angabe; warum sie so schwer wiegt, steht unter Die staatliche Anerkennung.
Kommen Sie aus einem Hochschulstudium, nennen Sie den Grad und daneben, ob die staatliche Anerkennung erteilt ist – bei Kindheitspädagogik und Sozialer Arbeit ist das ein eigener Schritt und nicht automatisch mit dem Zeugnis verbunden. Der Unterschied ist unter Kindheitspädagogik oder Erzieherausbildung ausgeführt.
Haben Sie einen Abschluss aus einem anderen Bundesland oder aus dem Ausland, schreiben Sie dazu, ob die Anerkennung für das Land der Stelle vorliegt oder beantragt ist. Wer als Fachkraft gilt, entscheiden die Kita-Gesetze und Personalverordnungen der Länder, nicht der Träger – und eine Leitung, die das prüfen muss, ist dankbar, wenn die Auskunft gleich dabeisteht.
Arbeitsfeld, Altersgruppe, Gruppengröße
Der zweite Block ist die Erfahrung, und sie sollte in den Einheiten stehen, in denen dieses Feld denkt:
- Das Arbeitsfeld. Krippe, Kindergarten, altersgemischte Gruppe, Hort oder Ganztag, Wohngruppe der Jugendhilfe, ambulante Hilfen, Wohnstätte oder Tagesförderstätte der Eingliederungshilfe, Schulbegleitung. Das sind verschiedene Berufe mit ähnlichen Stellentiteln, und die Zuordnung sagt einer Leitung mehr als jeder Satz über Motivation.
- Die Altersgruppe, in Jahren. „Erfahrung mit Kindern" ist keine Angabe. „Zwei Jahre Krippe, Kinder von einem bis drei Jahren, danach vier Jahre altersgemischte Gruppe von drei bis sechs" ist eine.
- Die Gruppengröße und die Besetzung. Wie viele Kinder, wie viele Fachkräfte, wie viele Stunden am Tag anwesend. Die gelebte Fachkraft-Kind-Relation ist ein eigenes Thema, siehe Personalschlüssel und Fachkraft-Kind-Relation, aber schon die nackten Zahlen Ihrer bisherigen Gruppe sagen etwas über die Arbeit, die Sie kennen.
- Besondere Bedarfe in der Gruppe. Integrations- oder Inklusionsplätze, Kinder mit Eingliederungshilfebedarf, ein hoher Anteil von Familien mit Fluchterfahrung, Sprachförderbedarf. Das ist Erfahrung, die in anderen Einrichtungen sofort gebraucht wird.
Tätigkeiten statt Eigenschaften
„Teamfähig, liebevoll, belastbar, empathisch" steht in nahezu jeder Bewerbung dieses Feldes und trägt deshalb keine Information mehr. Ersetzen lässt sich das nur durch Arbeit, die man benennen kann.
Statt belastbar: zwei Jahre in einer Gruppe mit dauerhafter Unterbesetzung gearbeitet, davon acht Monate als einzige Fachkraft am Nachmittag, mit einer Absprache zur Vertretung, die Sie mit der Leitung entwickelt haben. Statt teamfähig: die Übergabe zwischen Früh- und Spätdienst neu strukturiert, weil Informationen verloren gingen. Statt empathisch: ein Kind über ein Jahr mit Beobachtungsbögen begleitet, den Entwicklungsstand mit den Eltern besprochen und den Kontakt zur Frühförderstelle hergestellt. Statt engagiert: die Praxisanleitung für zwei Auszubildende übernommen.
Dazu gehören die Dinge, die eine Leitung als Entlastung liest: Erfahrung mit einem bestimmten Beobachtungsverfahren, mit der Portfolioarbeit, mit Elterngesprächen zu schwierigen Themen, mit der Vorbereitung einer Betriebserlaubnisprüfung, mit der Umsetzung eines Schutzkonzepts nach § 8a SGB VIII. Wer Letzteres erwähnt, sollte es erklären können; die Grundlagen stehen unter Der Schutzauftrag im Arbeitsalltag.
Zusatzqualifikationen, aber die echten
Nennen Sie Weiterbildungen mit Träger, Umfang und Jahr, nicht als Schlagwort. Brauchbar sind in diesem Feld vor allem Qualifikationen, die eine Stelle öffnen oder eine Aufgabe im Team abdecken: Praxisanleitung, Fachkraft für Inklusion oder Integration, Sprachförderung, Marte Meo oder ein anderes videobasiertes Verfahren, systemische Beratung, Kinderschutzfachkraft, Krippenpädagogik, Heilpädagogik. Welche davon tatsächlich Türen öffnet, ist unter Weiterbildungen, die Stellen öffnen beschrieben.
Weglassen können Sie Tagesveranstaltungen ohne Bezug und Online-Kurse ohne Nachweis. Eine lange Liste kleiner Fortbildungen wirkt nicht fleißig, sondern beliebig.
Verfügbarkeit, Stundenumfang, Dienstzeiten
Diese drei Angaben entscheiden in der Praxis häufiger über die Einladung als alles andere, weil eine Leitung einen Dienstplan füllen muss.
Schreiben Sie den gewünschten Stundenumfang als Zahl und sagen Sie, ob er verhandelbar ist. Sagen Sie, ob Sie Früh- oder Spätdienst übernehmen können und ob es Tage gibt, an denen das nicht geht. Bewerben Sie sich in der Jugendhilfe, gehört dazu die Aussage zu Wochenend-, Nacht- und Bereitschaftsdiensten – was dort arbeitszeitrechtlich gilt, steht unter Nachtbereitschaft in der Wohngruppe. Nennen Sie ein realistisches Eintrittsdatum; in gebundenen Arbeitsverhältnissen ist die Kündigungsfrist der Vertrag und nicht der Wunsch.
Eine Angabe zur Gehaltsvorstellung ist nur dort sinnvoll, wo kein Tarifvertrag gilt. Beim kommunalen Träger ist die Eingruppierung festgelegt; was daran beweglich ist, steht unter TVöD SuE.
Die beiden Nachweise – kurz, aber nicht vergessen
Ein erweitertes Führungszeugnis und der Masernschutznachweis sind in diesem Feld keine Formalie am Rande, sondern Voraussetzung für die Tätigkeit. Ein Satz in der Bewerbung genügt, dass beides vorliegt oder beantragt ist. Das ist erstaunlich wirksam: Es signalisiert, dass Sie das Feld kennen, und es erspart der Personalstelle eine Rückfrage. Einzelheiten, einschließlich der Bearbeitungszeiten, stehen unter Führungszeugnis und Masernschutz.
Was auf keinen Fall hineingehört
Hier unterscheidet sich dieses Feld von allen anderen, und der Fehler wird häufig gemacht – aus Stolz auf die eigene Arbeit.
Erstens: keine Einzelheiten über Kinder, Jugendliche oder Familien aus Ihrer bisherigen Arbeit. Kein Fallbeispiel mit Vornamen, kein „ein Kind mit einer Bindungsstörung, dessen Mutter …", keine Schilderung eines Kinderschutzfalls, auch nicht anonymisiert und auch nicht als Beweis fachlicher Tiefe. Das sind die schutzbedürftigsten Daten, mit denen man in diesem Land beruflich umgehen kann, und die Schweigepflicht endet nicht mit dem Arbeitsverhältnis. Eine Leitung, die so etwas in einer Bewerbung liest, beantwortet die einzige Frage, die wirklich zählt – ob man Ihnen Kinder anvertrauen kann – mit nein.
Zweitens: keine Fotos, auf denen Kinder erkennbar sind. Nicht im Anschreiben, nicht in einer Anlage, nicht in einem Portfolio, auch nicht mit unscharf gemachten Gesichtern. Dasselbe gilt für Dokumentationen, Beobachtungsbögen, Portfolioseiten und Fotos von Wänden, an denen Namen stehen. Wenn Sie Ihre Arbeit zeigen wollen, zeigen Sie ein Konzept, das Sie geschrieben haben, ein Raumkonzept ohne Personen oder ein Materialangebot – nichts, aus dem ein Kind identifizierbar wird.
Drittens: keine Abrechnung mit dem letzten Arbeitgeber. Dass eine Einrichtung unterbesetzt war, dürfen Sie sachlich benennen, weil es zu Ihrer Arbeitserfahrung gehört. Eine Anklage gegen Leitung, Träger oder Kollegium gehört nicht in eine Bewerbung, sondern höchstens, in ruhiger Form, in das Gespräch.
Form, Anlagen, Nachfassen
Eine E-Mail, ein PDF, ein Betreff mit der Stellenbezeichnung und der Einrichtung. In die Anlagen gehören Abschlusszeugnis, Urkunde über die staatliche Anerkennung, Arbeitszeugnisse und Nachweise über Weiterbildungen. Der Dateiname enthält Ihren Namen. Wie Sie den Lebenslauf so aufbauen, dass die Arbeitsfelder auf einen Blick lesbar sind, steht unter Der Lebenslauf in der Pädagogik.
Nach etwa zehn Tagen dürfen Sie nachfragen, kurz und freundlich. Wird daraus ein Termin, rechnen Sie mit einem Hospitationstag in der Gruppe – die Vorbereitung darauf ist eine andere als die auf ein Gespräch und steht unter Vorstellungsgespräch und Hospitation. Wer noch nicht weiß, in welches Arbeitsfeld die Bewerbung gehen soll, verschafft sich zuerst einen Überblick über die offenen Stellenangebote und über die Stellen als pädagogische Fachkraft.
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