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Ausbildung und Anerkennung

Erzieherin oder Erzieher werden: die Ausbildung an der Fachschule

Der Weg in diesen Beruf führt nicht über einen Lehrvertrag und nicht zwingend über eine Hochschule, sondern über die Fachschule für Sozialpädagogik. Wer hineinkommt, wie die Ausbildung aufgebaut ist, was die staatliche Anerkennung damit zu tun hat und woran die Länderunterschiede hängen.

8 Min. Lesezeit von Steven Schulz

Der Zugang zu diesem Beruf überrascht viele, die ihn zum ersten Mal suchen: keine betriebliche Ausbildung mit Lehrvertrag im Betrieb, kein Studium, sondern eine Schule. Die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin und zum staatlich anerkannten Erzieher findet an Fachschulen für Sozialpädagogik statt, in Bayern an Fachakademien für Sozialpädagogik. Dieser Text beschreibt, wer hineinkommt, wie die Ausbildung aufgebaut ist, was am Ende tatsächlich in der Hand liegt und warum fast jede Auskunft zu diesem Thema mit einem Vorbehalt versehen werden muss. Gemeint sind sowohl Schulabgänger als auch Menschen, die aus einem anderen Beruf kommen.

Eine Ausbildung des Landesrechts, nicht des Bundes

Die wichtigste Angabe steht am Anfang, weil sie alles Weitere färbt: Diese Ausbildung ist Landesrecht. Es gibt kein Bundesgesetz, das sie regelt, und keine bundesweit einheitliche Ausbildungsordnung wie in den dualen Berufen. Eine Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz hält die sechzehn Länder grob zusammen; darunter weichen die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen erheblich voneinander ab.

Das ist keine Fußnote für Feinschmecker, sondern der häufigste Grund für Missverständnisse in diesem Feld. Die Dauer, die Zugangsvoraussetzungen, die Bezeichnung der Schulform, die Lage und Länge des Praxisteils, die Prüfungsbestandteile und sogar die Frage, welcher Abschluss später als Fachkraft zählt, können sich beim Überschreiten einer Landesgrenze ändern. Wer die Unterschiede systematisch braucht, findet sie unter Länderunterschiede in der Erzieherausbildung.

Für diesen Text gilt deshalb: Was hier steht, gilt in den meisten Ländern in ähnlicher Form. Verbindlich ist ausschließlich die Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Landes, in dem Sie die Schule besuchen wollen. Sie ist öffentlich, sie ist lesbar, und eine halbe Stunde darin ersetzt zehn Forenbeiträge.

Wer hineinkommt

Die Fachschule ist keine Anfängerschule. Sie setzt in den meisten Ländern voraus, dass Sie entweder eine Berufsausbildung oder eine nachgewiesene Praxiszeit hinter sich haben. Drei Zugänge sind verbreitet:

  • Mittlerer Schulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung. Ist die Ausbildung einschlägig, also sozialpädagogisch oder pflegerisch, reicht sie in der Regel unmittelbar. Ist sie es nicht – kaufmännisch, handwerklich, technisch –, verlangen die Länder meist zusätzlich eine Praxiszeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung.
  • Eine einschlägige Vorbildung als sozialpädagogische Assistenz oder Kinderpflege. Diese kürzeren Landesausbildungen sind der häufigste Zugang zur Fachschule überhaupt. Sie führen in der Regel nicht selbst zur Fachkraft im Sinne der Personalverordnungen, aber sie öffnen die Tür und bringen Praxis mit, die im Unterricht sofort trägt.
  • Abitur oder Fachhochschulreife mit einem Vorpraktikum. Wer ohne Berufsausbildung kommt, weist die Praxis durch ein Vorpraktikum oder ein freiwilliges soziales Jahr nach. Die verlangte Länge unterscheidet sich zwischen den Ländern deutlich.

Daneben führen viele Länder eine einjährige Vorstufe an derselben Schule, mit der die Zugangsvoraussetzung erst erworben wird. Rechnen Sie diese Zeit ein, wenn Sie planen: Sie gehört zum Weg, auch wenn sie in der Ausbildungsdauer nicht mitgezählt wird.

Zwei Nachweise brauchen Sie früher, als man denkt – nämlich schon für das erste Praktikum und nicht erst für die erste Stelle: ein erweitertes Führungszeugnis und den Masernschutznachweis. Was dahintersteht und wie lange die Beschaffung dauert, ist unter Führungszeugnis und Masernschutz beschrieben.

Wie die Ausbildung gebaut ist

Die Ausbildung besteht aus zwei Teilen, die aufeinander bezogen sind: Unterricht an der Schule und begleitete Praxis in Einrichtungen.

Der Unterricht ist nicht nach Schulfächern gegliedert, sondern nach Handlungsfeldern. Es geht um Bildungs- und Entwicklungsprozesse bei Kindern und Jugendlichen, um Beobachtung und Dokumentation, um Beziehung und Kommunikation, um Gruppen und ihre Dynamik, um Bewegung, Musik, Sprache, ästhetisches Gestalten und naturwissenschaftliche Bildung, um die Zusammenarbeit mit Eltern und um die rechtlichen Grundlagen der Arbeit. Die zentralen Vorschriften des Fachs lernen Sie hier kennen, nicht später im Betrieb: die Grundsätze der Förderung in Tageseinrichtungen nach den §§ 22 und 22a SGB VIII, den Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII, die Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII. Dazu kommen allgemeinbildende Anteile; in vielen Ländern lässt sich mit dem Abschluss zusätzlich eine Hochschulzugangsberechtigung erwerben, was für ein späteres Studium wichtig werden kann.

Der Praxisteil ist bewusst breit gehalten. Sie absolvieren Praktika in verschiedenen Arbeitsfeldern und Altersgruppen: Krippe, Kindergarten, Hort oder Ganztag, oft zusätzlich eine Wohngruppe der Jugendhilfe oder eine Einrichtung der Eingliederungshilfe. Diese Breite ist keine Verlegenheit des Lehrplans, sondern der Kern des Abschlusses. Die Ausbildung qualifiziert nicht für die Kita, sondern für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in einem weiten Feld – und genau das erklärt, warum dieselbe Urkunde später Bewerbungen in sehr verschiedenen Einrichtungen erlaubt.

Zwei Formen, und der Unterschied ist Geld

Es gibt die Ausbildung in zwei Bauformen, und die Wahl dazwischen ist für viele eine Finanzierungsfrage.

Die schulische Form setzt den Unterricht nach vorn und schließt mit einem Berufspraktikum ab, das häufig Anerkennungsjahr genannt wird. Für die Schulzeit gibt es in der Regel keine Vergütung; das Berufspraktikum wird vergütet, weil ihm ein Vertrag mit einer Einrichtung zugrunde liegt.

Die praxisintegrierte Ausbildung, meist PiA genannt, läuft von Anfang an in zwei Strängen: Sie sind in einer Einrichtung angestellt, haben einen Ausbildungsvertrag mit Vergütung über die gesamte Zeit und gehen parallel zur Schule. Der Preis ist, dass beides gleichzeitig läuft, mit deutlich weniger Luft für Prüfungsvorbereitung und Nebenjob. Der Vergleich im Einzelnen, mit den Fragen, die vor der Entscheidung zu klären sind, steht unter PiA oder schulische Ausbildung.

Welche Form ein Land anbietet und wie viele Plätze es davon gibt, ist ebenfalls Landessache – und vor Ort eine Frage der verfügbaren Kooperationseinrichtungen.

Was am Ende in der Hand liegt

Am Ende steht nicht nur ein Schulzeugnis, sondern die staatliche Anerkennung. Das sind zwei verschiedene Dinge, und die Verwechslung ist folgenreich. Das Zeugnis bescheinigt eine bestandene Prüfung; die staatliche Anerkennung ist der Rechtsakt, mit dem Sie die Berufsbezeichnung führen dürfen. Erteilt wird sie in der schulischen Form mit dem Bestehen des Berufspraktikums, in der praxisintegrierten Form am Ende der Ausbildung.

Warum das zählt: Wer als Fachkraft gilt, steht nicht im SGB VIII, sondern in den Kita-Gesetzen und Personalverordnungen der Länder. Ohne staatliche Anerkennung ist eine Beschäftigung als Fachkraft im Sinne dieser Regelungen in der Regel nicht möglich. Eine Beschäftigung als Zweitkraft, Ergänzungskraft oder Assistenz kann es durchaus sein – nur eben zu anderen Bedingungen und mit anderer Eingruppierung. Was die Anerkennung genau bewirkt, ist unter Die staatliche Anerkennung auseinandergelegt, und wie sich der Abschluss auf die Entgeltgruppe auswirkt, unter TVöD SuE.

Was die Fachschule von einem Studium unterscheidet

Die Fachschule gehört zur beruflichen Bildung. Ihr Abschluss ist eine geschützte Berufsbezeichnung mit staatlicher Anerkennung, aber kein akademischer Grad. Das Studium der Kindheitspädagogik führt zu einem Bachelor; die staatliche Anerkennung ist dort nicht automatisch enthalten, sondern kommt aus dem Studiengang oder aus einem anschließenden Verfahren des Landes.

In der Praxis bewerben sich Absolventen beider Wege auf viele derselben Stellen. Der Unterschied liegt im Zugang, in der Dauer, in der Finanzierung und darin, was das jeweilige Land als Fachkraftqualifikation anerkennt. Die Gegenüberstellung steht unter Kindheitspädagogik oder Erzieherausbildung. Wer aus einem ganz anderen Beruf kommt und die drei Jahre nicht in Vollzeit schaffen kann, findet die berufsbegleitenden Wege unter Quereinstieg in die Kita.

Was die Ausbildung verlangt, und worüber selten gesprochen wird

Zwei Dinge sollte man vorher wissen. Erstens ist der Praxisteil von Anfang an anstrengend, körperlich und seelisch. Arbeiten auf Kinderhöhe, dauerhafte Geräuschkulisse, Infektionen im ersten Winter, in Wohngruppen Schicht- und Wochenenddienst. Das gehört nicht zu den Überraschungen, die man aushalten muss, sondern zu den Bedingungen, die man kennen sollte.

Zweitens bleibt die Fachschule eine Schule. Es gibt Klausuren, Praxisberichte, Beobachtungsdokumentationen, begründete Bildungsangebote und in der Regel eine größere Abschlussarbeit. Wer die Schulzeit hinter sich lassen wollte, findet hier wieder Schule – und zwar mit einem Anteil an Schreibarbeit, der viele unterschätzt.

Ein dritter Punkt entscheidet über die Qualität der Ausbildung mehr als der Lehrplan: die Praxisanleitung. Fragen Sie in jeder Einrichtung, die Sie für ein Praktikum oder für PiA in Betracht ziehen, wer Sie anleitet, wie viel Zeit dafür eingeplant ist und ob diese Person eine Weiterbildung als Praxisanleitung hat. Eine Einrichtung, die darauf keine klare Antwort gibt, hat auch keine klare Anleitung.

Die nächsten Schritte

Klären Sie in dieser Reihenfolge: welche Form Sie wollen, welche Fachschulen in erreichbarer Entfernung sie anbieten, ob Ihre Vorbildung anerkannt wird oder ob eine Vorstufe nötig ist, wann das Bewerbungsverfahren der Schule läuft – die Fristen liegen oft ein halbes Jahr vor Beginn – und ob Sie mit dem Abschluss zusätzlich eine Hochschulzugangsberechtigung erwerben können.

Suchen Sie parallel den Praxispartner. In der praxisintegrierten Form ist der Vertrag mit einer Einrichtung die Voraussetzung für den Schulplatz, nicht seine Folge; die Suche beginnt also dort. Welche Träger vor Ort überhaupt Personal aufbauen und in welchen Arbeitsfeldern, lesen Sie am schnellsten an den Ausschreibungen ab: die offenen Stellenangebote geben den Überblick, die Stellen für Erzieherinnen und Erzieher den engeren Ausschnitt.

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