Heilerziehungspflege
- Offene Stellen
- 103
- Monatsbrutto
- 3.100 – 4.700 €
Bereich
136 offene Stellen in diesem Bereich, sortiert nach Eingangsdatum. Der Bereich fasst die Tätigkeiten zusammen, unter denen die Anzeigen ausgeschrieben sind.
Zu diesen Berufen gibt es eine Beschreibung samt Gehaltsangaben.
136 Anzeigen, angezeigt 41 bis 60
Ausgezählt über die Anzeigen, die heute in diesem Bereich stehen. Die Werte ändern sich mit jedem Abgleich und sind eine Momentaufnahme des eigenen Bestands, keine Arbeitsmarktstatistik.
| Beruf | Anzeigen im Bereich |
|---|---|
| Heilerziehungspflege | 103 |
| Heilpädagogik | 20 |
| Schulbegleitung & Integrationshilfe | 13 |
Jede Zahl ist ein Verweis auf genau diese Auswahl: den Beruf in diesem Bereich. Der Name führt auf das Berufsprofil – das zählt den ganzen Bestand des Portals und nennt deshalb meist eine höhere Zahl, weil derselbe Beruf auch in anderen Bereichen ausgeschrieben wird.
| Ort | Anzeigen im Bereich |
|---|---|
| Berlin | 13 |
| Hannover | 9 |
| Hamburg | 8 |
| Aschaffenburg | 3 |
| Lüdenscheid | 3 |
| Gransee | 3 |
| Isny im Allgäu | 2 |
| Braunschweig | 2 |
Jede Zahl ist ein Verweis auf genau diese Auswahl. Gezählt wird wie im Filter: eine Anzeige, die mehrere Orte nennt, steht in jeder dieser Zeilen, und ein Ort mit Zusatz zählt zu seiner Stadt. Die Spalte ist deshalb keine Aufteilung des Bestands – ihre Summe ist größer als die Zahl der Anzeigen.
| Art | Anzeigen | Anteil |
|---|---|---|
| Feste Anstellung | 104 | 76 % |
| Befristeter Vertrag | 11 | 8 % |
| Berufseinstieg/Trainee | 4 | 3 % |
| Ausbildung, Studium | 3 | 2 % |
Der Anteil bezieht sich auf alle Anzeigen des Bereichs. Anzeigen ohne Angabe zur Anstellungsart bleiben unberücksichtigt, deshalb ergeben die Werte nicht hundert Prozent.
Die Begleitung von Menschen mit Behinderung, und zwar in drei Rollen, die im Alltag oft nebeneinander in denselben Häusern arbeiten: die Heilerziehungspflege mit ihrer eigenen Ausbildung, die Heilpädagogik als Aufbauqualifikation mit Diagnostik und Förderplanung und die Schulbegleitung, die ein einzelnes Kind durch den Schultag trägt.
Der rechtliche Rahmen ist die Eingliederungshilfe, und sie wurde mit dem Bundesteilhabegesetz umgebaut. Das Gesetz trat in vier Stufen ab dem 25. Juli 2017 in Kraft, die Eingliederungshilfe wanderte aus dem SGB XII in das SGB IX, Teil 2, und ab 2020 sind die Fachleistungen von den existenzsichernden Leistungen getrennt. Für die Arbeit heißt das: mehr Personenzentrierung, mehr Teilhabeplanung und deutlich mehr Dokumentation als früher.
Drei Wege, und sie beginnen an verschiedenen Stellen. Die Heilerziehungspflege hat eine eigene Ausbildung an Fachschulen und Berufsakademien – je nach Land und Form drei bis fünf Jahre, vollzeitschulisch oder praxisintegriert, mit staatlicher Anerkennung am Ende. Verlangt werden in der Regel ein Realschulabschluss und dazu eine mindestens zweijährige Berufsausbildung oder nachgewiesene Praxis in einem sozialen Arbeitsfeld. Dieser Abschluss gilt in den Ländern regelmäßig als pädagogische Fachkraft, auch in der Kita – was den Wechsel in die frühe Bildung offenhält.
Die Heilpädagogik setzt darauf auf. Die Weiterbildung an einer Fachschule für Heilpädagogik dauert in Vollzeit je nach Bundesland eineinhalb bis zwei Jahre, berufsbegleitend zweieinhalb bis vier Jahre; Zugang hat, wer staatlich anerkannter Erzieher ist oder eine gleichwertige Qualifikation erworben hat. Daneben steht ein Bachelorstudium, für das die Fachhochschulreife genügt.
Die Schulbegleitung kennt bislang keine bundesweit festgelegte Qualifikation. Eingesetzt werden Menschen im Freiwilligendienst, Hilfskräfte und ausgebildete Fachkräfte. Damit ist sie der realistischste Einstieg in dieses Feld für Menschen ohne einschlägigen Abschluss – und die Praxiszeit lässt sich in mehreren Ländern für den Zugang zur Fachschule einbringen.
Assistenz im Wohnalltag, Förderung von Fähigkeiten und Selbstständigkeit, Begleitung zu Arbeit, Werkstatt oder Schule, Medikamentengabe nach Anordnung, Mitwirkung an der Teilhabeplanung, Abstimmung mit Ärzten, Therapeuten, Angehörigen und rechtlichen Betreuern. Der Anspruch heißt Teilhabe: Die Person entscheidet, die Fachkraft unterstützt – und das bedeutet in der Praxis, den eigenen Impuls zurückzunehmen, auch wenn es länger dauert.
Die Belastung gehört klar benannt. Körperlich ist sie höher als in der Kita: Heben, Lagern, Transfers, Begleitung bei der Pflege. Dazu Schichtdienst mit Früh-, Spät- und Wochenenddienst, in Wohneinrichtungen Nachtdienst oder Nachtbereitschaft. Seelisch verlangt das Feld Nähe über Jahre und gleichzeitig Abgrenzung; herausforderndes Verhalten, Aggression, Krisen und Sterbebegleitung kommen vor. Wer hier lange arbeitet, hat meistens ein Team, das darüber spricht, und eine Supervision, die tatsächlich stattfindet.
Ausgeschrieben wird von großen Komplexträgern der Eingliederungshilfe, von Diakonie und Caritas, von Lebenshilfe-Vereinen und von Anbietern ambulanter Assistenz. Wohnformen und Werkstätten suchen unbefristet, Schulbegleitungen dagegen häufig in Teilzeit und auf das Schuljahr befristet – dort hängt die Stelle an der Bewilligung für ein bestimmtes Kind. Ein Teil der Anzeigen richtet sich ausdrücklich an Quereinsteigende – vor allem in der ambulanten Assistenz und in der Schulbegleitung, seltener in Wohnformen mit Nachtdienst.
Fragen Sie nach dem Dienstplanmodell, nach Nachtdienst oder Nachtbereitschaft, nach der Personalbesetzung im Spätdienst und nach Supervision. Bei einer Schulbegleitung klären Sie Stundenzahl, Befristung und die Regelung der Ferienzeit. Die Vergütung in der Heilerziehungspflege und die offenen Stellen in der Heilerziehungspflege machen den nächsten Schritt konkret.
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