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Eingliederungshilfe & Teilhabe

Schulbegleitung & Integrationshilfe

Schulbegleitung unterstützt einzelne Kinder im Schulalltag – eine Leistung der Eingliederungshilfe, meist befristet, oft in Teilzeit und ohne bundesweit festgelegte Qualifikation.

13 offene Stellen zu diesem Beruf im aktuellen Bestand.

Was man als Schulbegleitung & Integrationshilfe verdient

Monats- und Jahresbrutto nach Erfahrungsstufe, bundesweit
Erfahrung Von Median Bis Jahresbrutto Verhältnis
Berufseinstieg 2.300 € 2.600 € 2.900 € 31.200 €
Mit Berufserfahrung 2.600 € 2.900 € 3.200 € 34.800 €
Mit langjähriger Erfahrung 2.900 € 3.200 € 3.500 € 38.400 €

Gerundete Orientierungswerte für eine Vollzeitstelle, und genau darin liegt die Schwierigkeit: Die meisten Stellen sind Teilzeit, oft auf das Schuljahr befristet. Gehaltsangaben führen die Anzeigen dieses Portals nicht. Entscheidend sind die eigene Qualifikation – Hilfskraft oder Fachkraft –, die Tarifbindung des Anbieters, das Bundesland und die Frage, ob die Ferienzeit bezahlt oder über Jahresarbeitszeit ausgeglichen wird. Ein Monatsbetrag ohne Stundenzahl ist hier deshalb keine brauchbare Auskunft.

Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Betrieb, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.

Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Branche zu Branche unterscheiden.

Gehalt nach Bundesland

Das Berufsbild

Was macht eine Schulbegleitung?

Sie begleitet ein einzelnes Kind mit Behinderung durch den Schultag, damit dieses Kind am Unterricht teilnehmen kann. Die Aufgaben liegen in zwei Bereichen. Außerhalb des Unterrichts: Hilfe beim An- und Ausziehen, Orientierung im Schulhaus und auf dem Schulweg, Begleitung beim Toilettengang, Unterstützung bei der Integration in die Klasse. Im Unterricht: Hilfestellungen, Erklärung von Aufgabenstellungen, Unterstützung beim Umgang mit Arbeitsmaterial, Strukturierung, Begleitung in Situationen der Überforderung.

Was die Schulbegleitung nicht leistet, ist genauso wichtig: pädagogische und auf den Unterricht bezogene Leistungen gehören zur Lehrkraft, nicht zur Begleitung. Umfangreiche medizinische oder therapeutische Leistungen ebenfalls nicht. Diese Grenze klingt formal und ist im Alltag der Kern der Rolle – wer sie nicht kennt, übernimmt Aufgaben, für die er nicht zuständig und nicht versichert ist.

Rechtlich ist die Schulbegleitung eine Leistung der Eingliederungshilfe: bei einer seelischen Behinderung nach § 35a SGB VIII über das Jugendamt, bei körperlicher oder geistiger Behinderung über die Teilhabe an Bildung nach § 112 SGB IX. Die Kosten werden für die reguläre Schulzeit unabhängig von Einkommen und Vermögen der Eltern getragen. Bewilligt wird meist für ein Jahr, dann wird neu geprüft.

Wie wird man Schulbegleitung?

Eine einheitlich festgelegte Qualifikation gibt es bislang nicht. Eingesetzt werden Menschen im Bundesfreiwilligendienst oder freiwilligen sozialen Jahr, Hilfskräfte ohne Fachausbildung und Fachkräfte – Erzieherinnen, Heilerziehungspflegerinnen, Heilpädagoginnen, Sozialpädagoginnen. Welche Qualifikation verlangt wird, entscheidet der Bedarf des Kindes und der Anbieter, der die Leistung erbringt.

Das macht diesen Bereich zum realistischsten Einstieg in das Feld für Menschen ohne einschlägigen Abschluss – und erklärt gleichzeitig seine Schattenseiten.

Was der Beruf verlangt

Aushalten und Zurücktreten. Die Arbeit besteht darin, so viel zu helfen wie nötig und so wenig wie möglich, damit das Kind selbst handeln lernt. Dazu die Fähigkeit, im Klassenzimmer ohne eigene Rolle zurechtzukommen: Die Lehrkraft führt den Unterricht, die Begleitung sitzt daneben und ist trotzdem verantwortlich. Die Zusammenarbeit zwischen beiden ist selten geregelt: Wer wann wie eingreift, wird in der Praxis ausgehandelt und nicht vorgegeben.

Die Arbeitsbedingungen gehören zur ehrlichen Auskunft. Die Stellen sind überwiegend in Teilzeit, häufig auf das Schuljahr befristet und an die Bewilligung für ein bestimmtes Kind gebunden – fällt die Bewilligung weg, fällt die Stelle weg. Ferien sind meist unbezahlte Zeit oder werden über Jahresarbeitszeit ausgeglichen. Wer davon leben will, muss das vorher rechnen.

Aussichten

Die Nachfrage steigt mit dem Ausbau der Inklusion, und offene Stellen gibt es in jedem Schuljahr. Als Dauerlösung ist die Schulbegleitung für viele zu unsicher; als Einstieg ist sie gut, weil sie Praxis bringt, die für die Fachschule anerkannt werden kann. Der naheliegende Weg führt von hier in eine Ausbildung – Heilerziehungspflege, Fachschule für Sozialpädagogik – oder in die Schulassistenz größerer Anbieter mit unbefristeten Verträgen.

Aufgaben

  • Ein Kind durch den Schultag begleiten
  • Beim An- und Ausziehen und im Schulhaus unterstützen
  • Aufgabenstellungen erklären und Material bereitlegen
  • Struktur geben und bei Überforderung begleiten
  • Die Integration in die Klasse unterstützen
  • Beobachtungen an Eltern, Schule und Anbieter zurückmelden
  • Die Grenze zur Lehrkraft und zur Therapie einhalten
  • An Hilfeplan- und Fallgesprächen teilnehmen

Voraussetzungen

  • Keine bundesweit festgelegte Qualifikation
  • Häufig eine pädagogische Ausbildung erwünscht
  • Erweitertes Führungszeugnis und Masernschutznachweis
  • Fähigkeit, sich im Klassenzimmer zurückzunehmen
  • Bereitschaft zu Teilzeit und Befristung auf das Schuljahr
  • Verlässlichkeit über ein ganzes Schuljahr hinweg

Wo man arbeitet

  • Allgemeine Schulen mit inklusivem Unterricht
  • Förderschulen und Förderzentren
  • Anbieter und Dienste der Eingliederungshilfe
  • Wohlfahrtsverbände und Inklusionsdienste
  • Ganztagsangebote und Schulkindbetreuung

Der Weg in den Beruf

Einen eigenen Ausbildungsweg gibt es nicht, und eine einheitlich festgelegte Qualifikation für Schulbegleitungen existiert bislang nicht. Eingesetzt werden Menschen im Bundesfreiwilligendienst oder freiwilligen sozialen Jahr, Hilfskräfte ohne Fachausbildung und ausgebildete Fachkräfte; welche Qualifikation verlangt wird, richtet sich nach dem Bedarf des Kindes und nach dem Anbieter. Wer den Bereich als Einstieg nutzt, kann die Praxiszeit häufig für den Zugang zur Fachschule für Sozialpädagogik oder zur Heilerziehungspflege einbringen – die Anerkennung regeln die Länder unterschiedlich.

Offene Stellen als Schulbegleitung & Integrationshilfe

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Erzieherinnen und Erzieher arbeiten mit staatlicher Anerkennung in Krippe, Kindergarten, Hort, Wohngruppe und Förderschule – ausgebildet nicht im Betrieb, sondern an der Fachschule für Sozialpädagogik.

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