Kita- & Einrichtungsleitung
Kita- und Einrichtungsleitung heißt Personal, Belegung, Konzeption und Aufsichtsrecht – und hängt an einer Frage: wie viel Zeit der Träger für Leitung freistellt.
50 offene Stellen zu diesem Beruf im aktuellen Bestand.
Was man als Kita- & Einrichtungsleitung verdient
| Erfahrung | Von | Median | Bis | Jahresbrutto | Verhältnis |
|---|---|---|---|---|---|
| Berufseinstieg | 3.800 € | 4.200 € | 4.600 € | 50.400 € | |
| Mit Berufserfahrung | 4.300 € | 4.800 € | 5.300 € | 57.600 € | |
| Mit langjähriger Erfahrung | 4.900 € | 5.500 € | 6.200 € | 66.000 € |
Gerundete Orientierungswerte, keine Auswertung des Bestands – die Anzeigen dieses Portals führen keine Gehaltsangaben. Bei Leitungsstellen wirken vier Hebel: die Größe der Einrichtung, weil Entgeltsysteme nach Plätzen oder Beschäftigten staffeln, der Freistellungsanteil, die Tarifbindung des Trägers und das Bundesland. Eine Verbundleitung über mehrere Häuser liegt oberhalb dieser Werte. Wer verhandelt, verhandelt hier zuerst über freigestellte Stunden und erst danach über Entgelt – die Stunden entscheiden, ob die Stelle tragbar ist.
Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Betrieb, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.
Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Branche zu Branche unterscheiden.
Das Berufsbild
Was macht eine Einrichtungsleitung?
Sie führt ein Haus, und das besteht aus vier Aufgabenblöcken, die alle gleichzeitig laufen. Erstens Personal: Dienstplan, Einstellungen, Einarbeitung, Mitarbeitergespräche, Fortbildungsplanung, Ausfallmanagement. Zweitens Belegung und Eltern: Aufnahmegespräche, Platzvergabe, Beschwerden, Elternbeirat, Konflikte, die auf der Gruppenebene nicht gelöst werden konnten. Drittens Fachlichkeit: Konzeption, Qualitätsentwicklung, Schutzkonzept und Schutzauftrag, Anleitung des Teams. Viertens Verwaltung und Recht: Budget, Abrechnung, Dokumentation gegenüber dem Träger, Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII, Meldepflichten, Aufsicht, Arbeitsschutz und Hygiene.
Dazu kommt in kleineren Häusern die Arbeit in der Gruppe, denn viele Leitungen sind nur teilweise freigestellt. Genau hier entscheidet sich, ob die Stelle machbar ist.
Wie wird man Leitung?
Fast immer über Berufserfahrung. Der übliche Weg führt über mehrere Jahre als pädagogische Fachkraft, oft über die Stellvertretung, dann in die Leitung. Eine Fachkraftqualifikation ist die Voraussetzung: Fachschule für Sozialpädagogik, Kindheitspädagogik, Heilerziehungspflege, Heilpädagogik, Soziale Arbeit oder Sozialpädagogik.
Dazu verlangen die Länder und Träger unterschiedlich viel Zusätzliches: eine Leitungsqualifizierung, ein Fachwirt- oder Managementzertifikat, in größeren Häusern zunehmend ein Studium – Sozialmanagement, Bildungsmanagement, Kindheitspädagogik. Was verlangt wird, richtet sich nach der Größe der Einrichtung und nach dem Träger, nicht nach einer bundesweiten Regel.
Die Trägerlandschaft ist dabei die wichtigste Variable und in Deutschland dreiteilig: kommunale Träger, kirchliche Träger – Caritas, Diakonie – und freie Träger von Wohlfahrtsverbänden über Elterninitiativen bis zu gewerblichen Anbietern. Sie unterscheiden sich in Entgeltsystem, Mitbestimmung, Entscheidungswegen und in der Frage, wie viel eine Leitung selbst entscheiden darf. Am 1. März 2024 gab es in Deutschland rund 60.600 Kindertageseinrichtungen mit 778.200 Beschäftigten; wie diese Häuser geführt werden, ist Trägersache.
Was die Stelle verlangt
Die Fähigkeit, zwischen zwei Loyalitäten zu stehen: Team und Träger. Leitung heißt Entscheidungen vertreten, die man nicht getroffen hat, und Konflikte führen, die niemand sonst führt. Dazu Organisationsvermögen, Rechtskenntnis und ein sehr nüchterner Blick auf den Dienstplan.
Die härteste Bedingung ist der Freistellungsanteil. Wer eine Leitung mit zu wenig freigestellter Zeit übernimmt, macht zwei Stellen gleichzeitig – Gruppendienst und Leitung – und erledigt die Leitungsarbeit abends. Diese Frage gehört vor die Vertragsunterschrift, in Stunden und schriftlich.
Dazu kommt eine Aufgabe, die in keiner Stellenbeschreibung steht und inzwischen die meiste Zeit kostet: Personal finden und halten. Wer eine Gruppe schließen muss, weil zwei Stellen unbesetzt sind, erklärt das den Eltern, dem Träger und der Aufsicht – und sucht gleichzeitig weiter. Leitung heißt in vielen Häusern zuerst Mangelverwaltung und erst danach pädagogische Entwicklung.
Aussichten
Die Nachfrage ist hoch, weil eine Generation von Leitungen in den Ruhestand geht und weil viele Häuser die Stelle kaum besetzt bekommen. Wer sie einmal ausgefüllt hat, hat weitere Wege: größere Einrichtungen, Verbundleitung mehrerer Häuser, Fachberatung, Bereichs- oder Geschäftsführung beim Träger.
Aufgaben
- Dienstplan, Ausfallmanagement und Einstellungen verantworten
- Team führen, einarbeiten und Fortbildung planen
- Konzeption und Qualitätsentwicklung fortschreiben
- Aufnahmegespräche führen und Belegung steuern
- Elternbeirat, Beschwerden und Konflikte bearbeiten
- Budget, Abrechnung und Trägerberichte bearbeiten
- Schutzkonzept und Meldepflichten sicherstellen
- Betriebserlaubnis und Aufsichtsvorgaben einhalten
Voraussetzungen
- Anerkannte Fachkraftqualifikation als Grundlage
- Mehrere Jahre Berufserfahrung, oft als Stellvertretung
- Leitungsqualifizierung oder Managementzertifikat je Träger
- Kenntnis von Arbeitsrecht, SGB VIII und Aufsichtsrecht
- Bereitschaft, zwischen Team und Träger zu vermitteln
- Belastbarkeit bei geringem Freistellungsanteil
Wo man arbeitet
- Kindertagesstätten kommunaler Träger
- Einrichtungen von Caritas und Diakonie
- Kitas freier Träger und Wohlfahrtsverbände
- Kita-Verbünde mit mehreren Häusern
- Wohngruppen und Einrichtungen der Jugend- und Eingliederungshilfe
Der Weg in den Beruf
Es gibt keine Ausbildung zur Leitung. Vorausgesetzt wird eine anerkannte Fachkraftqualifikation – Fachschule für Sozialpädagogik, Kindheitspädagogik, Heilerziehungspflege, Heilpädagogik, Soziale Arbeit oder Sozialpädagogik – und mehrjährige Berufserfahrung, häufig zuerst als Stellvertretung. Darauf setzen die Träger Unterschiedliches: eine Leitungsqualifizierung, einen Fachwirt, ein Managementzertifikat oder ein Studium in Sozial- und Bildungsmanagement. Was verlangt wird, hängt von der Größe der Einrichtung, von der Trägerform und von der örtlichen Bewerberlage ab; eine bundesweite Regel gibt es nicht.
Offene Stellen als Kita- & Einrichtungsleitung
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