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Soziale Arbeit & Jugendhilfe

Kinder- & Jugendhilfe

Kinder- und Jugendhilfe heißt Arbeit nach dem SGB VIII: Wohngruppe, Tagesgruppe, Familienhilfe und Inobhutnahme – oft im Schichtdienst und mit Fallverantwortung.

11 offene Stellen zu diesem Beruf im aktuellen Bestand.

Was man als Kinder- & Jugendhilfe verdient

Monats- und Jahresbrutto nach Erfahrungsstufe, bundesweit
Erfahrung Von Median Bis Jahresbrutto Verhältnis
Berufseinstieg 3.200 € 3.550 € 3.900 € 42.600 €
Mit Berufserfahrung 3.650 € 4.050 € 4.450 € 48.600 €
Mit langjähriger Erfahrung 4.100 € 4.550 € 5.000 € 54.600 €

Gerundete Orientierungswerte; die Anzeigen dieses Portals enthalten keine Gehaltsangaben, die Datenquelle führt dafür keine Spalte. Wirksam sind der eigene Abschluss, die Tarifbindung des Trägers, das Bundesland und die Fallverantwortung. Besonders ins Gewicht fallen in diesem Bereich die Zuschläge: Schicht-, Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste sowie Rufbereitschaft können das Monatsentgelt deutlich über das Tabellenentgelt heben. Ein Vergleich zweier Angebote gelingt deshalb nur mit Dienstplan und Zuschlagsregelung daneben.

Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Betrieb, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.

Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Branche zu Branche unterscheiden.

Gehalt nach Bundesland

Das Berufsbild

Was ist Arbeit in der Jugendhilfe?

Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in Situationen, in denen die Erziehung im Elternhaus allein nicht trägt. Der rechtliche Rahmen ist das SGB VIII, und dessen Leistungen beschreiben die Arbeitsplätze dieses Bereichs genauer als jede Stellenanzeige: Hilfe zur Erziehung nach § 27, Erziehungsbeistand und Betreuungshelfer nach § 30, sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31, Erziehung in einer Tagesgruppe nach § 32, Vollzeitpflege nach § 33, Heimerziehung und sonstige betreute Wohnform nach § 34, Eingliederungshilfe bei seelischer Behinderung nach § 35a, Hilfe für junge Volljährige nach § 41 und die Inobhutnahme nach § 42.

Im Alltag heißt das je nach Stelle sehr Verschiedenes. In der Wohngruppe: Alltag gestalten, Schule und Ausbildung begleiten, Konflikte und Eskalationen aushalten, Elternkontakte organisieren, Übergaben schreiben. In der ambulanten Familienhilfe: Hausbesuche, Alltagsstruktur aufbauen, Anträge begleiten, zwischen Familie und Amt vermitteln. In der Inobhutnahme: Aufnahme in Krisen, meist unangekündigt, häufig nachts.

Zwei Dinge gelten überall: der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII und die Dokumentation. Beides ist keine Verwaltungslast, sondern die Grundlage, auf der später Entscheidungen geprüft werden.

Wie kommt man hinein?

Über eine pädagogische Fachkraftqualifikation. Der häufigste Zugang ist die Fachschule für Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung; daneben führen das Studium der Sozialpädagogik oder Sozialen Arbeit, die Heilerziehungspflege und die Heilpädagogik in dieses Feld. Wer eine Einrichtung betreibt, braucht eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII; wer dort arbeitet, ein erweitertes Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII.

Fallverantwortung im Jugendamt und in vielen ambulanten Diensten setzt in der Regel ein Studium voraus, die Arbeit in Wohn- und Tagesgruppen nicht. Berufserfahrung aus Praktikum, Freiwilligendienst oder Schulbegleitung wiegt bei der Bewerbung mehr als eine gute Note: Träger fragen zuerst, ob jemand eine Wohngruppe von innen kennt.

Was die Arbeit verlangt

Nervenstärke und Verlässlichkeit. Jugendliche in Wohngruppen testen, ob Erwachsene bleiben; das ist keine Böswilligkeit, sondern ihre Erfahrung. Wer darauf mit Rückzug reagiert, hält nicht lange durch.

Die Bedingungen gehören klar benannt. Wohngruppen arbeiten im Schichtdienst mit Früh-, Spät-, Wochenend- und Feiertagsdiensten, oft mit Nachtbereitschaft; Dienstpläne ändern sich bei Krankheit kurzfristig. Übergriffiges Verhalten, Gewalt und Suizidalität kommen vor. Dazu tragen viele Teams mit Vakanzen mehr Fälle als vorgesehen. Was hilft, ist nicht Härte, sondern Supervision, geregelte Übergaben und eine Rufbereitschaft, die tatsächlich erreichbar ist – danach sollte man im Vorstellungsgespräch fragen.

Aussichten

Die Nachfrage ist hoch und die Fluktuation ebenfalls: Träger suchen laufend, Wohngruppen besonders. Das ist eine Chance für Einsteiger und ein Warnsignal, das man ernst nehmen sollte – Stellen, die ständig frei sind, sind es oft aus einem Grund. Wer bleibt, kann in die Gruppen- oder Bereichsleitung gehen, in die Fallarbeit des Jugendamts wechseln, in die Pflegekinderhilfe oder über eine Weiterbildung in Beratung und Therapie.

Aufgaben

  • Den Alltag in Wohn- und Tagesgruppen gestalten
  • Schule, Ausbildung und Termine begleiten
  • Krisen und Eskalationen aushalten und nachbereiten
  • Elternkontakte und Besuchsregelungen organisieren
  • An Hilfeplangesprächen nach § 36 SGB VIII mitwirken
  • Übergaben und Berichte für den Kostenträger schreiben
  • Hausbesuche in der Familienhilfe durchführen
  • Aufnahmen in Obhut auch nachts begleiten

Voraussetzungen

  • Pädagogische Fachkraftqualifikation oder Studium
  • Kenntnis der Leistungen des SGB VIII
  • Erweitertes Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII
  • Bereitschaft zu Schicht-, Nacht- und Wochenenddienst
  • Nervenstärke bei Gewalt, Krisen und Suizidalität
  • Führerschein für ambulante Dienste

Wo man arbeitet

  • Wohngruppen und betreute Wohnformen nach § 34 SGB VIII
  • Tagesgruppen und Erziehungsstellen
  • Ambulante Dienste und sozialpädagogische Familienhilfe
  • Inobhutnahmestellen und Krisendienste
  • Jugendämter, Pflegekinder- und Adoptionsdienste

Der Weg in den Beruf

In die Jugendhilfe führt keine eigene Ausbildung, sondern eine pädagogische Fachkraftqualifikation. Der häufigste Zugang ist die Fachschule für Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung; daneben stehen das Studium der Sozialpädagogik oder Sozialen Arbeit, die Heilerziehungspflege und die Fachschulweiterbildung zur Heilpädagogik. Fallverantwortung im Jugendamt und in vielen ambulanten Diensten setzt in der Regel ein Studium mit staatlicher Anerkennung voraus, die Arbeit in Wohn- und Tagesgruppen nicht. Vor dem ersten Arbeitstag verlangt § 72a SGB VIII ein erweitertes Führungszeugnis.

Offene Stellen als Kinder- & Jugendhilfe

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Erzieherinnen und Erzieher arbeiten mit staatlicher Anerkennung in Krippe, Kindergarten, Hort, Wohngruppe und Förderschule – ausgebildet nicht im Betrieb, sondern an der Fachschule für Sozialpädagogik.

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3.100 – 4.600 €

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