Wer sich für die Erzieherausbildung entscheidet, entscheidet in vielen Ländern gleich zweimal: für den Beruf und für eine von zwei Formen. Die schulische Form führt über zwei Jahre Unterricht und ein anschließendes Berufspraktikum. Die praxisintegrierte Form – vielfach mit dem Kürzel PiA bezeichnet – verbindet beides von Beginn an und zahlt dafür eine Vergütung. Am Ende steht in beiden Fällen dieselbe staatliche Anerkennung. Der Weg dorthin unterscheidet sich stark, und die Wahl hat Folgen, die über die Ausbildungszeit hinausreichen.
Dieser Text stellt beide Formen gegenüber, benennt die Nachteile der jeweils attraktiveren Seite und nennt die Punkte, die vor der Unterschrift geklärt sein müssen. Ob es die praxisintegrierte Form in Ihrem Land gibt, unter welchem Namen und mit welcher Dauer, ist Landesrecht – siehe Länderunterschiede in der Erzieherausbildung.
Die schulische Form: erst lernen, dann arbeiten
In der klassischen Form besuchen Sie eine Fachschule für Sozialpädagogik, in Bayern eine Fachakademie, in Vollzeit. Die Ausbildung besteht aus Unterricht in Lernfeldern und mehreren Praktika unterschiedlicher Länge in unterschiedlichen Arbeitsfeldern. Sie sind in dieser Zeit Schülerin oder Schüler und nicht Beschäftigte – es gibt keinen Arbeitgeber, keinen Arbeitsvertrag und kein Entgelt.
Danach folgt das Berufspraktikum, in einigen Ländern Anerkennungsjahr genannt. Hier bestehen ein Vertrag, eine Vergütung und eine Anleitung; der Abschnitt endet mit einer Beurteilung und mit der staatlichen Anerkennung. Der Aufbau im Einzelnen steht unter Erzieherausbildung an der Fachschule.
Die praxisintegrierte Form: von Anfang an beschäftigt
In der praxisintegrierten Form schließen Sie vor Beginn einen Vertrag mit einer Einrichtung. Von diesem Tag an sind Sie in Ausbildung und werden vergütet, über die gesamte Zeit. Der Unterricht findet an festen Tagen in der Woche oder in Blöcken statt, die übrigen Tage arbeiten Sie in der Einrichtung mit. Ein eigenständiges Anerkennungsjahr entfällt, weil die Praxis von Beginn an Teil der Ausbildung ist.
Der Reihenfolge ist eine praktische Folge abzulesen, die viele überrascht: Der Platz beim Träger ist die Voraussetzung für den Schulplatz und nicht seine Folge. Die Suche beginnt also bei den Einrichtungen, und sie beginnt früh – häufig ein Jahr vor Ausbildungsbeginn.
Was die Vergütung kostet
Die Vergütung ist das stärkste Argument für die praxisintegrierte Form, und sie ist mehr als ein Komfortgewinn: Für alle, die eine Familie versorgen, eine Miete zahlen oder aus einem anderen Beruf kommen, entscheidet sie überhaupt darüber, ob die Ausbildung möglich ist. Sie hat aber einen Preis, und er wird selten offen benannt.
Der erste Teil des Preises ist die Belastung. Sie arbeiten in einer Einrichtung mit Personalmangel und lernen gleichzeitig für Prüfungen. Die Arbeitstage sind Arbeitstage und keine Übungstage; was in der schulischen Form in ein Praktikum mit begrenzter Verantwortung fällt, ist hier Dienst im Dienstplan. Wer zusätzlich Kinder hat oder pflegt, sollte das nüchtern durchrechnen.
Der zweite Teil ist die Einseitigkeit. In der schulischen Form durchlaufen Sie mehrere Arbeitsfelder – Krippe, Kindergarten, Hort, oft auch Jugendhilfe oder Eingliederungshilfe – und wissen am Ende, wohin Sie wollen. In der praxisintegrierten Form kennen Sie in erster Linie ein Haus, einen Träger und eine Arbeitsweise. Das ist für den Einstieg günstig und für die Berufswahl eng. Fragen Sie deshalb ausdrücklich, ob Einsätze in anderen Einrichtungen des Trägers oder in anderen Arbeitsfeldern vorgesehen sind, und lassen Sie die Zusage in den Vertrag schreiben.
Der dritte Teil ist die Bindung, und über sie steht mehr im Vertrag als in der Ausbildungsordnung.
Die Klauseln im Ausbildungsvertrag
Vier Punkte sind vor der Unterschrift zu lesen, und zwar gemeinsam mit jemandem, der Verträge liest.
- Rückzahlungs- und Bindungsklauseln. Manche Träger verlangen, dass Sie nach der Ausbildung eine bestimmte Zeit bleiben, und fordern sonst Kosten zurück. Solche Klauseln sind nicht in jeder Ausgestaltung wirksam, aber sie wirken solange, wie niemand sie angreift. Lassen Sie sich zeigen, welche Kosten gemeint sind, über welchen Zeitraum sich die Bindung erstreckt und ob sie sich staffelt.
- Die Übernahme nach der Ausbildung. Eine Zusage in einem Gespräch ist keine Zusage. Steht im Vertrag nichts, gibt es keinen Anspruch – und das ist kein Skandal, sondern der Normalfall. Es ändert nur, wie Sie das letzte Ausbildungsjahr planen.
- Freistellung für Unterricht und Prüfungen. Welche Tage sind Schultage, wie wird die Prüfungsvorbereitung behandelt, und was gilt, wenn die Gruppe unterbesetzt ist? Ein Träger, der hier vage bleibt, wird im Alltag ebenfalls vage bleiben.
- Urlaub und Arbeitszeit. Welcher Urlaubsanspruch gilt, wie werden Schließzeiten der Einrichtung behandelt, und wie ist die Arbeitszeit an Praxistagen bemessen? Bei tarifgebundenen Trägern folgt das aus dem Regelwerk; bei anderen steht es im Vertrag oder nirgends.
Was die schulische Form dafür gibt
Die schulische Form hat zwei Vorteile, die erst später sichtbar werden. Der erste ist Zeit: Zeit zum Lesen, zum Nacharbeiten, für eine gründliche Facharbeit, und Zeit, in der eine Prüfung nicht neben einem Frühdienst stattfindet. Wer gute Noten braucht – etwa für ein anschließendes Studium – hat sie hier leichter.
Der zweite ist die Breite. Mehrere Praktika in mehreren Feldern sind eine Berufserkundung, für die es später keine Gelegenheit mehr gibt. Viele Fachkräfte landen genau deshalb in einem Arbeitsfeld, das sie vorher nicht auf der Liste hatten – in der Eingliederungshilfe, in einer Wohngruppe, in einem Hort. Und im Lebenslauf sind diese Praktika beim Berufseinstieg die Berufserfahrung; wie sie dargestellt werden, steht unter Der Lebenslauf in der Pädagogik.
Der Nachteil bleibt: zwei Jahre ohne Einkommen. Ob und wie sich das über Ausbildungsförderung, Aufstiegsförderung oder eine Förderung der Arbeitsverwaltung abfedern lässt, hängt an Ihrem Weg und ist eine Frage an die zuständige Stelle. Verlassen Sie sich dabei nicht auf eine allgemeine Auskunft, sondern holen Sie einen Bescheid, bevor Sie kündigen.
Die dritte Möglichkeit: berufsbegleitend und in Teilzeit
Zwischen den beiden Formen liegt in mehreren Ländern eine dritte: die Ausbildung in Teilzeit oder berufsbegleitend, meist über einen längeren Zeitraum gestreckt. Sie richtet sich an Menschen, die schon in einer Einrichtung arbeiten – häufig als Assistenz- oder Ergänzungskraft – und den Fachkraftabschluss nachholen wollen, ohne die Stelle aufzugeben.
Diese Form hat einen eigenen Vorteil: Sie behalten Ihr Arbeitsverhältnis, Ihre Stufe und Ihr Einkommen, und Sie lernen in einem Haus, das Sie kennen. Sie hat auch einen eigenen Nachteil: Sie zieht sich über Jahre, und sie funktioniert nur, wenn der Arbeitgeber die Schultage verlässlich freistellt. Verlangen Sie deshalb eine schriftliche Vereinbarung über die Freistellung, über die Behandlung der Unterrichtszeit als Arbeitszeit und über die Kostenübernahme, bevor Sie sich an der Schule anmelden.
Ob es diese Form gibt und für wen, ist erneut Landesrecht und daneben eine Frage des Trägers. Wer aus einer Assistenztätigkeit kommt, findet die Wege unter Nachqualifizierung zur Fachkraft beschrieben.
Was im Berufspraktikum anders ist als in der Praxis danach
Ein Punkt, der beide Formen betrifft und über die Qualität der Ausbildung mehr entscheidet als die Schulform: die Anleitung. Im Berufspraktikum und an den Praxistagen der praxisintegrierten Form haben Sie Anspruch auf eine Anleitung – eine benannte Fachkraft, die für Ihre Ausbildung zuständig ist, mit regelmäßigen Gesprächen und einer Beurteilung am Ende.
In Häusern mit Personalmangel ist genau das die Stelle, an der gespart wird. Die Anleitung wird jemandem zusätzlich aufs Deputat gelegt, die Gespräche finden zwischen zwei Diensten statt oder gar nicht, und aus der Ausbildungszeit wird eine billige Arbeitskraft im Gruppendienst. Das ist kein Randproblem: Wer nicht angeleitet wird, lernt nur, was ohnehin geschieht.
Fragen Sie deshalb vor der Zusage drei Dinge: Wer ist die Anleitung, welche Qualifikation hat sie dafür, und wie viel Zeit ist für die Anleitungsgespräche vorgesehen? Ein Haus, das diese drei Fragen ohne Zögern beantwortet, hat die Ausbildung organisiert. Ein Haus, das erst nachdenken muss, hat sie nicht.
Wie Sie entscheiden
Vier Fragen, in dieser Reihenfolge. Erstens: Kann ich zwei Jahre ohne Erwerbseinkommen überbrücken – nicht theoretisch, sondern mit einer Rechnung? Wenn nein, ist die Frage im Wesentlichen entschieden. Zweitens: Weiß ich schon, in welchem Arbeitsfeld ich arbeiten will? Wer es weiß, verliert durch die Enge der praxisintegrierten Form weniger. Drittens: Wie belastbar ist mein Alltag neben der Ausbildung? Viertens: Gibt es in meiner Region überhaupt beide Formen und einen Träger, der ausbildet?
Die letzte Frage beantwortet kein Ratgeber, sondern der Stellenmarkt. Ausbildungsplätze in der praxisintegrierten Form werden wie Stellen ausgeschrieben – wer sucht und in welchen Arbeitsfeldern, zeigen die offenen Stellenangebote und die Stellen als Erzieherin und Erzieher. Und wenn keiner der beiden Wege passt, weil Sie aus einem anderen Beruf kommen und nicht in eine Vollzeitschule zurück können, lesen Sie Quereinstieg in die Kita und Nachqualifizierung zur Fachkraft.
Wenden Sie das direkt an: Im Stellenmarkt stehen Anzeigen aus ganz Deutschland, und zu jedem Beruf finden Sie die Aufgaben und die üblichen Gehälter daneben.