„Fortbildung" heißt in diesem Feld alles Mögliche: ein Nachmittag zum Thema Portfolio, eine Reihe von fünf Abenden, eine zweijährige berufsbegleitende Weiterbildung mit staatlicher Prüfung. Im Lebenslauf stehen sie untereinander und sehen gleich aus; in der Wirkung auf Aufgabe, Eingruppierung und Arbeitsmarkt unterscheiden sie sich vollständig. Dieser Text sortiert die Wege nach Umfang und Wirkung, sagt bei jedem, was er voraussetzt und was er bringt, und erklärt, wann eine Qualifizierung sich überhaupt im Entgelt niederschlägt.
Die erste Einsicht: Papier allein ändert nichts
Der wichtigste Satz vorweg, weil er vor Enttäuschungen schützt. Die Eingruppierung folgt in diesem Feld der ausgeübten Tätigkeit und nicht dem höchsten vorhandenen Zertifikat. Eine abgeschlossene Weiterbildung führt also nicht von selbst zu mehr Geld – sie führt dazu, dass Sie für eine Aufgabe in Betracht kommen, deren Tätigkeitsmerkmal eine höhere Gruppe trägt. Die Systematik steht unter TVöD SuE.
Daraus folgt eine Regel für die Auswahl: Fragen Sie bei jeder Weiterbildung zuerst, welche Aufgabe sie erschließt und ob es diese Aufgabe bei Ihrem Träger überhaupt gibt. Eine hervorragende Qualifikation für eine Stelle, die es im Umkreis von achtzig Kilometern nicht gibt, ist eine private Bereicherung und kein Karriereschritt.
Stufe eins: die Fortbildung von Tagen bis Wochen
Hierher gehört der überwiegende Teil dessen, was Träger anbieten: Kinderschutz, Sprachbildung, Eingewöhnungsmodelle, Beobachtungsverfahren, Portfolioarbeit, Erste Hilfe am Kind, Elterngespräche, Umgang mit herausforderndem Verhalten, Deeskalation, Unterstützte Kommunikation.
Ihr Wert liegt im Alltag und nicht im Lebenslauf. Sie machen die Arbeit besser und leichter, und sie sind häufig die Voraussetzung dafür, dass Sie eine bestimmte Aufgabe im Haus übernehmen – Sprachbeauftragte, Ansprechpartnerin für ein Konzept, Sicherheitsbeauftragte. In der Bewerbung wirken zwei bis fünf benannte Fortbildungen mit Umfang stärker als eine ungeordnete Liste; wie man das darstellt, steht unter Der Lebenslauf in der Pädagogik.
Stufe zwei: die Zusatzqualifikationen mit eigener Funktion
Eine mittlere Gruppe, deren Umfang von einigen Wochen bis zu einem Jahr reicht und die zu einer benannten Rolle führt. Vier sind in diesem Feld besonders gefragt.
- Praxisanleitung. Wer Auszubildende und Praktikanten anleitet, braucht in vielen Ländern eine entsprechende Qualifizierung. Die Aufgabe ist häufig ausdrücklich übertragen und damit ein Ansatz für die Eingruppierung – und sie ist der einzige Weg in diesem Beruf, Verantwortung für Erwachsene zu übernehmen, ohne die Gruppe zu verlassen.
- Insoweit erfahrene Fachkraft im Kinderschutz. Das Achte Buch Sozialgesetzbuch sieht vor, dass Fachkräfte bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuziehen. Diese Rolle setzt eine eigene Qualifizierung voraus, wird von Trägern und Jugendämtern nachgefragt und ist fachlich anspruchsvoll; das Verfahren dahinter steht unter Schutzauftrag und Kinderschutz.
- Fachkraft für Inklusion, Integration oder Sprache. Bezeichnungen und Umfänge unterscheiden sich, die Stoßrichtung ist dieselbe: eine Zuständigkeit im Haus für einen Bereich, der zusätzlich finanziert wird oder gesetzlich verlangt ist.
- Fachrichtungen mit eigenem Zuschnitt. Psychomotorik und Motopädagogik, Traumapädagogik, Systemische Beratung, Montessori- oder andere konzeptgebundene Qualifikationen. Sie wirken dort stark, wo ein Träger nach genau diesem Konzept arbeitet, und schwach, wo er es nicht tut.
Stufe drei: die Fachschulweiterbildungen
Die Gruppe mit der größten Wirkung – und mit dem größten Aufwand. Diese Weiterbildungen laufen an Fachschulen oder Fachakademien, dauern in der Regel zwischen anderthalb und drei Jahren, meist berufsbegleitend, und enden mit einer staatlichen Prüfung.
Die Heilpädagogik ist der klassische Weg für alle, die mit Menschen mit Behinderung oder mit besonderem Unterstützungsbedarf arbeiten wollen. Zugang haben in der Regel Personen mit einer abgeschlossenen einschlägigen Ausbildung und mehrjähriger Berufserfahrung. Der Abschluss öffnet Stellen in Frühförderung, Eingliederungshilfe, heilpädagogischen Einrichtungen und Integrationsgruppen; siehe auch Wechsel in die Eingliederungshilfe.
Die zweite Gruppe zielt auf Organisation und Führung – je nach Land unter Bezeichnungen wie Fachwirt für Organisation und Führung mit Schwerpunkt Sozialwesen oder als Leitungsweiterbildung des Trägers oder eines Verbands. Sie vermittelt Betriebswirtschaft, Recht, Personalführung und Qualitätsentwicklung und ist für viele Träger die Voraussetzung oder wenigstens der bevorzugte Weg in eine Leitungsstelle, siehe Kita-Leitung werden.
Stufe vier: das Studium neben dem Beruf
Der weiteste Weg und der mit der größten Reichweite. Berufsbegleitende Bachelor-Studiengänge in Kindheitspädagogik, Sozialer Arbeit, Heilpädagogik oder Sozialmanagement rechnen eine abgeschlossene Erzieherausbildung häufig an und verkürzen entsprechend.
Er lohnt sich für alle, die eine Leitung größerer Einrichtungen, Fachberatung, eine Aufgabe beim Träger, in der Verwaltung oder in der Lehre anstreben. Er lohnt sich nicht, wenn das Ziel eine bessere Eingruppierung im Gruppendienst ist – siehe die Einsicht am Anfang und Kindheitspädagogik oder Erzieherausbildung.
Ein Punkt, den man vorher klärt: Wie viele Präsenztage verlangt der Studiengang, und stellt der Arbeitgeber dafür frei? Studiengänge, die vier Jahre lang jeden zweiten Freitag verlangen, scheitern regelmäßig nicht am Stoff, sondern am Dienstplan.
Der übersehene Weg: die Fachberatung und die Arbeit beim Träger
Zwischen Gruppendienst und Leitung liegt eine Gruppe von Stellen, die selten beworben und oft nicht wahrgenommen wird: Aufgaben beim Träger selbst. Fachberatung für mehrere Einrichtungen, Qualitätsentwicklung, Koordination von Sprach- oder Inklusionsprogrammen, Fortbildungsplanung, Personalgewinnung, Praxisanleitung für einen ganzen Verbund.
Diese Stellen verlangen Berufserfahrung in der Gruppe – und zwar ausdrücklich, weil niemand beraten kann, was er nicht gemacht hat – dazu regelmäßig eine Weiterbildung aus Stufe drei oder ein Studium. Sie sind körperlich entlastend, zeitlich planbarer und für alle interessant, die im Beruf bleiben wollen, aber den Gruppendienst nicht mehr über Jahrzehnte durchhalten.
Der Zugang läuft fast nie über eine öffentliche Ausschreibung, sondern über interne Wege. Wer ihn will, sagt es früh: der eigenen Leitung, der Bereichsleitung, im Jahresgespräch. Und er wählt seine Weiterbildung danach aus, was diese Stellen verlangen, statt danach, was gerade angeboten wird.
Was es kostet und wer es bezahlt
Fünf Quellen kommen in Betracht, und die meisten Menschen kennen nur die erste.
Der Träger selbst hat in der Regel ein Fortbildungsbudget; bei tarifgebundenen Trägern gibt es dazu Regelungen über Freistellung und Kostenübernahme. Fragen Sie danach, bevor Sie sich anmelden, und lassen Sie sich die Zusage schriftlich geben.
Die Aufstiegsfortbildungsförderung – umgangssprachlich Aufstiegs-BAföG – kommt für die Fachschulweiterbildungen in Betracht und fördert Lehrgangs- und Prüfungskosten, teils mit einem Unterhaltsanteil. Die Arbeitsverwaltung fördert Weiterbildungen unter bestimmten Voraussetzungen, auch für Beschäftigte. Die Landesgesetze über Bildungsurlaub oder Bildungszeit geben in den meisten Ländern einen Anspruch auf bezahlte Freistellung für eine bestimmte Zahl von Tagen im Jahr; die Voraussetzungen unterscheiden sich. Und zuletzt gibt es Stipendien und Förderprogramme von Stiftungen und Verbänden, die kaum jemand beantragt, weil kaum jemand von ihnen weiß.
Die Rückzahlungsklausel: der Punkt vor der Unterschrift
Wenn der Arbeitgeber zahlt, verlangt er häufig eine Bindung: Sie bleiben eine bestimmte Zeit, sonst zahlen Sie anteilig zurück. Das ist zulässig, aber nicht in jeder Ausgestaltung – Gerichte prüfen, ob die Bindungsdauer in einem angemessenen Verhältnis zu Dauer und Wert der Weiterbildung steht, ob die Rückzahlung sich mit der Zeit verringert und ob die Klausel auch dann greift, wenn Sie aus Gründen gehen, die der Arbeitgeber zu vertreten hat.
Lesen Sie die Klausel, bevor Sie die Weiterbildung zusagen, und klären Sie drei Punkte: Welche Kosten sind erfasst, über welchen Zeitraum läuft die Bindung, und staffelt sich die Rückzahlung? Eine Klausel, die den vollen Betrag noch am letzten Tag der Bindungsfrist verlangt, ist ein Warnzeichen. Was sonst im Vertrag zu prüfen ist, steht unter Arbeitsvertrag beim Träger.
Wie Sie auswählen
Vier Fragen, und sie ersparen Jahre in die falsche Richtung. Erstens: Welche Aufgabe will ich in fünf Jahren machen – in der Gruppe, neben der Gruppe oder über der Gruppe? Zweitens: Welche Qualifikation verlangt genau diese Aufgabe bei den Trägern in meiner Region? Drittens: Gibt es diese Stellen hier, und wie oft werden sie ausgeschrieben? Viertens: Wer zahlt, und was bindet mich dafür?
Die dritte Frage beantwortet der Stellenmarkt, und zwar besser als jede Broschüre: Sehen Sie in den offenen Stellenangeboten nach, welche Qualifikationen in Ausschreibungen tatsächlich verlangt werden, und in den Stellen in der Leitung, was für die nächste Stufe erwartet wird. Wer den Wechsel in ein anderes Arbeitsfeld erwägt, liest dazu Wege in der Kinder- und Jugendhilfe.
Wenden Sie das direkt an: Im Stellenmarkt stehen Anzeigen aus ganz Deutschland, und zu jedem Beruf finden Sie die Aufgaben und die üblichen Gehälter daneben.