Es gibt in diesem Feld eine große, wenig beachtete Gruppe: Menschen, die seit Jahren in einer Kindertageseinrichtung, einer Wohngruppe oder einer Wohnstätte arbeiten, die Arbeit können, im Team getragen werden – und die nach der Personalverordnung ihres Landes keine Fachkraft sind. Assistenz- und Ergänzungskräfte, Kinderpflegerinnen, Sozialassistentinnen, Quereinsteiger mit Basisqualifizierung. Für sie stellt sich nicht die Frage, ob sie den Beruf wollen, sondern wie sie den Abschluss nachholen, ohne das Einkommen zu verlieren. Dieser Text beschreibt die Wege, die Voraussetzungen und die Finanzierung.
Der Ausgangspunkt: was Ihnen konkret fehlt
Bevor Sie einen Weg wählen, brauchen Sie eine schriftliche Auskunft darüber, was genau fehlt. Diese Auskunft gibt nicht die Einrichtung und nicht der Träger, sondern die Behörde, die im jeweiligen Land für die Betriebserlaubnis von Einrichtungen zuständig ist – häufig das Landesjugendamt. Sie führt den Fachkraftkatalog, und sie sagt Ihnen, ob Ihr vorhandener Abschluss darin steht, ob er mit einer Auflage darin steht oder ob er gar nicht vorkommt.
Dieser Schritt wird regelmäßig übersprungen, und das kostet Jahre. Die Kataloge sind in den vergangenen Jahren mehrfach erweitert worden; es kommt häufiger vor, als man denkt, dass jemand eine dreijährige Ausbildung nachholen will, obwohl eine ergänzende Qualifizierung genügt hätte. Die Systematik dahinter steht unter Quereinstieg in die Kita.
Weg eins: die Ausbildung in Teilzeit oder berufsbegleitend
Der Hauptweg. Die Fachschulen mehrerer Länder bieten die Erzieherausbildung in Teilzeit an, gestreckt über einen längeren Zeitraum, mit Unterricht an ein bis zwei Tagen in der Woche oder in Blöcken. Der Abschluss ist derselbe wie im Vollzeitgang, und die staatliche Anerkennung ist dieselbe – siehe staatliche Anerkennung.
Zwei Punkte entscheiden über Erfolg oder Scheitern, und beide liegen nicht bei der Schule.
Der erste ist die Freistellung. Ihr Arbeitgeber muss die Unterrichtstage verlässlich freihalten und darf sie nicht bei Personalengpässen einkassieren. Vereinbaren Sie das schriftlich, bevor Sie sich anmelden: welche Tage, wie behandelt – als Arbeitszeit, als unbezahlte Freistellung, als Teilzeitreduzierung –, und was in Prüfungszeiten gilt.
Der zweite ist die Belastung über die Dauer. Eine gestreckte Ausbildung dauert länger als die Vollzeitform, und sie läuft neben einem Dienst, der körperlich anstrengend ist. Wer Kinder hat oder pflegt, sollte vorher rechnen und nicht hoffen.
Weg zwei: die praxisintegrierte Form für Beschäftigte
In mehreren Ländern gibt es die praxisintegrierte Ausbildung ausdrücklich auch für Menschen, die bereits im Feld arbeiten. Das Arbeitsverhältnis wird dann in ein Ausbildungsverhältnis überführt oder daneben geführt, und die Praxistage sind Ihre Arbeitstage.
Der Vorteil ist die Durchgängigkeit: Sie bleiben im Haus, kennen die Abläufe und müssen sich nicht auf eine fremde Einrichtung einstellen. Der Nachteil ist die Enge – Sie sehen ein Arbeitsfeld und einen Träger. Die Abwägung im Einzelnen steht unter PiA oder schulische Ausbildung.
Achten Sie bei einer solchen Umstellung auf einen Punkt, der Geld kostet: Wird aus Ihrem Arbeitsverhältnis ein Ausbildungsverhältnis, ändert sich in der Regel die Vergütung, und zwar nach unten. Fragen Sie vor der Unterschrift nach dem konkreten Betrag und nach dem, was danach kommt.
Weg drei: Landesprogramme und Trägerprogramme
Mehrere Länder haben eigene Programme aufgelegt, um Assistenzkräfte und Quereinsteiger zur Fachkraft zu qualifizieren – teils mit eigenen Bezeichnungen, teils in Kooperation mit Fachschulen, teils mit einer Übernahme der Kosten. Ebenso bieten große Träger und Verbände eigene Qualifizierungswege an, weil sie Personal brauchen.
Diese Programme ändern sich häufig, laufen aus und kommen wieder. Die verlässliche Auskunft geben deshalb die Fachschulen der Region, die Landesbehörde und der eigene Träger, nicht eine allgemeine Darstellung. Fragen Sie ausdrücklich nach: Gibt es bei uns oder im Land ein Programm, das meinen Weg trägt?
Weg vier: die Prüfung ohne Bildungsgang
Mehrere Länder lassen die Abschlussprüfung auch ohne Besuch des Bildungsgangs zu; die Bezeichnungen lauten Externenprüfung, Nichtschülerprüfung oder Schulfremdenprüfung. Voraussetzung ist regelmäßig eine erhebliche einschlägige Berufstätigkeit, und der Stoff ist derselbe.
Für Menschen, die seit vielen Jahren in der Praxis stehen, ist das der kürzeste Weg auf dem Papier. Er ist zugleich der härteste: kein Unterricht, kein Klassenverband, keine Rückmeldung darüber, wo man steht, und eine Prüfung, die auf einen Lehrplan zugeschnitten ist, den Sie nicht durchlaufen haben. Wer ihn geht, braucht eine organisierte Vorbereitung – ein Vorbereitungskurs, eine Lerngruppe, jemand aus der Praxis, der mitliest. Ob es den Weg in Ihrem Land gibt und welche Vorbedingungen gelten, sagt die Schulaufsicht.
Was angerechnet wird
Ein Punkt, der Zeit spart. Vorhandene Ausbildungen und Berufserfahrung werden in vielen Ländern angerechnet und führen zu Verkürzungen. Wer aus einem Assistenzberuf kommt, steigt häufig in ein späteres Ausbildungsjahr ein; wer eine andere einschlägige Ausbildung hat, kann Teile erlassen bekommen.
Die Anrechnung ist keine Gefälligkeit der Schule, sondern steht in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Landes. Fragen Sie deshalb konkret: Welche Regelung trägt die Verkürzung, und wer entscheidet darüber? Und lassen Sie sich die Entscheidung schriftlich geben, bevor Sie kündigen oder Stunden reduzieren – eine mündliche Zusage hilft später nicht.
Wer das bezahlt
Fünf Quellen, und die meisten Menschen kennen zwei.
Die Arbeitsverwaltung fördert Weiterbildungen nicht nur für Arbeitslose, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch für Beschäftigte – Lehrgangskosten und teils ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt für die Zeit der Freistellung. Das ist genau der Fall, um den es hier geht, und er wird zu selten beantragt. Die Beratung dazu ist kostenfrei und beginnt mit einem Termin, nicht mit einem Formular.
Die Aufstiegsfortbildungsförderung kommt für Fachschulweiterbildungen in Betracht. Der Träger hat häufig ein Budget und ein Interesse: Er braucht Fachkräfte und verliert Sie, wenn Sie woanders qualifiziert werden. Die Ausbildungsförderung kann bei einem schulischen Bildungsgang greifen. Und die Länder haben teils eigene Stipendien und Zuschüsse.
Wichtig: Holen Sie zu allen Förderungen einen Bescheid, bevor Sie sich verbindlich anmelden oder Stunden reduzieren. Eine Auskunft am Schalter ist kein Bescheid.
Was Sie mit dem Arbeitgeber regeln
Vier Punkte gehören in eine schriftliche Vereinbarung, und zwar in eine, die beide unterschreiben.
Erstens: die Freistellung für Unterricht und Prüfungen, mit konkreten Tagen und mit einer Regelung für den Fall der Unterbesetzung. Zweitens: die Behandlung der Zeit – Arbeitszeit, Freizeitausgleich oder unbezahlt. Drittens: die Kosten und wer sie trägt, einschließlich Prüfungsgebühren und Fahrtkosten. Und viertens: was nach dem Abschluss geschieht – Übernahme als Fachkraft, Eingruppierung, Zeitpunkt.
Der vierte Punkt wird am häufigsten vergessen und ist der wichtigste. Aus einer Nachqualifizierung folgt nicht automatisch eine Fachkraftstelle in diesem Haus; es muss eine frei sein. Klären Sie das vorher, damit Sie nicht drei Jahre lang für eine Stelle lernen, die es hier nicht gibt.
Ist eine Rückzahlungsklausel im Spiel, lesen Sie sie mit derselben Sorgfalt – die Maßstäbe dafür stehen unter Weiterbildungen nach der Ausbildung, die übrigen Vertragsfragen unter Arbeitsvertrag beim Träger.
Was die drei Jahre tatsächlich verlangen
Ein nüchterner Abschnitt, weil die Abbrüche in dieser Gruppe nicht am Stoff liegen.
Sie arbeiten in einem Beruf, der körperlich und seelisch fordert, und lernen danach. Sie schreiben Arbeiten an Wochenenden, an denen andere frei haben. Sie sitzen mit Menschen im Kurs, die zwanzig Jahre jünger sind und keine Kinder haben. Und Sie erleben den Widerspruch, dass Sie im Haus längst als vollwertig gelten und in der Schule wieder Anfängerin sind.
Drei Dinge helfen erfahrungsgemäß. Eine Lerngruppe aus dem eigenen Kurs, die sich verabredet und nicht nur einen Nachrichtenkanal betreibt. Ein fester Termin in der Woche, der für die Ausbildung reserviert ist und nicht verhandelt wird – auch nicht mit sich selbst. Und eine Absprache zu Hause, die vor Beginn getroffen wird und nicht im zweiten Jahr.
Sprechen Sie außerdem mit Ihrer Leitung über die Doppelrolle. Wer im selben Haus arbeitet und lernt, gerät in die Lage, morgens als Kollegin und nachmittags als Auszubildende behandelt zu werden. Das ist lösbar, wenn es benannt wird, und zermürbend, wenn nicht.
Was sich danach ändert – und was nicht
Mit dem Abschluss und der staatlichen Anerkennung sind Sie Fachkraft, und das ist ein echter Einschnitt: Sie dürfen eine Gruppe verantwortlich führen, Sie werden nach dem Tätigkeitsmerkmal für Fachkräfte eingruppiert, und Sie sind auf dem Arbeitsmarkt in einer anderen Lage.
Was sich nicht automatisch ändert, ist die Eingruppierung, solange die Tätigkeit dieselbe bleibt. Eingruppiert wird nach der auszuübenden Tätigkeit; der Abschluss allein bewirkt nichts, solange niemand Ihnen die entsprechende Aufgabe überträgt. Stellen Sie deshalb nach dem Abschluss einen schriftlichen Antrag auf Überprüfung Ihrer Eingruppierung, und beachten Sie die Ausschlussfristen – die Systematik steht unter TVöD SuE.
Und wenn der eigene Träger keine Fachkraftstelle hergibt, ist der Wechsel der schnellere Weg. Wer sucht, zeigen die offenen Stellenangebote und die Stellen als pädagogische Fachkraft.
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