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Ausbildung und Anerkennung

Quereinstieg in die Kita: was geht und was nicht

„Quereinsteiger willkommen" steht in vielen Anzeigen und bedeutet nicht, dass Sie als Fachkraft arbeiten dürfen. Welche Wege es tatsächlich gibt, wer über den Fachkraftstatus entscheidet, was ein Träger nicht überspringen kann und wo der Weg endet.

8 Min. Lesezeit von Steven Schulz

„Quereinsteiger willkommen" ist in diesem Feld eine der häufigsten Formulierungen in Stellenanzeigen, und sie weckt eine Erwartung, die sie nicht erfüllen kann. Wer als Fachkraft in einer Kindertageseinrichtung eingesetzt werden darf, entscheidet nicht der Träger und nicht die Leitung, sondern das Landesrecht – und es ist an diesem Punkt unbeweglich, auch wenn alle Beteiligten dringend suchen. Dieser Text sagt, welche Wege es tatsächlich gibt, was sie voraussetzen, was sie kosten und wo jeder von ihnen endet.

Er nennt bewusst keine Regelungen einzelner Länder. Der Fachkraftbegriff steht in sechzehn Verordnungen, er wird fortgeschrieben, und eine Aufzählung wäre schon bei der Veröffentlichung teilweise falsch. Was gleich bleibt, ist die Systematik – und die Stelle, an der Sie die verbindliche Auskunft holen.

Wer über den Fachkraftstatus entscheidet

Der Zusammenhang ist einfach und wird selten erklärt. Eine Kindertageseinrichtung braucht eine Betriebserlaubnis. Diese Erlaubnis hängt unter anderem daran, dass die Einrichtung mit dem Personal arbeitet, das die Vorgaben des Landes verlangen. Welche Abschlüsse als pädagogische Fachkraft gelten, steht deshalb in den Kita-Gesetzen und Personalverordnungen der Länder, häufig in Form eines Katalogs.

Ein Träger, der eine Fachkraftstelle mit einer Person besetzt, die nicht in diesem Katalog steht, hat kein Personalproblem, sondern ein Erlaubnisproblem. Genau deshalb bekommen viele Bewerber eine freundliche Absage, obwohl die Einrichtung eine Stelle offen hat. Das ist keine Geringschätzung Ihrer Vorerfahrung, sondern eine Bedingung, an der niemand vor Ort etwas ändern kann. Was die staatliche Anerkennung in diesem Zusammenhang bewirkt, steht unter staatliche Anerkennung.

Weg eins: als Assistenz- oder Ergänzungskraft anfangen

Der schnellste Weg in eine Einrichtung führt nicht über den Fachkraftstatus, sondern daneben. Die Länder kennen neben der Fachkraft weitere Personalkategorien – die Bezeichnungen unterscheiden sich und reichen von Ergänzungskraft über Assistenzkraft bis zu Betreuungskraft. Diese Stellen sind für Menschen ohne pädagogische Ausbildung zugänglich, teils nach einer kurzen Basisqualifizierung, und sie werden ausgeschrieben.

Was Sie dort tun: mitarbeiten in der Gruppe, begleiten, unterstützen, pflegen, essen, spielen, draußen sein. Was Sie nicht tun: eine Gruppe verantwortlich leiten, die Entwicklungsdokumentation führen, Entwicklungsgespräche allein bestreiten, in einem Kinderschutzverfahren die fachliche Verantwortung tragen.

Drei Folgen sollten Sie vorher kennen. Die Eingruppierung ist niedriger, und zwar deutlich – warum, erklärt TVöD SuE. Der Anteil an pflegerischen und hauswirtschaftlichen Aufgaben ist höher, weil er dort landet, wo die Fachkraftaufgaben nicht liegen dürfen. Und der Weg endet hier, wenn Sie nichts weiter unternehmen: Aus einer Assistenzstelle wird durch Berufsjahre keine Fachkraftstelle.

Als Zwischenschritt ist der Weg trotzdem gut, und für viele ist er der einzige realistische. Sie verdienen Geld, Sie lernen den Beruf von innen kennen, bevor Sie dafür Jahre einsetzen, und Sie kommen an einen Arbeitgeber, der Sie später qualifizieren kann.

Weg zwei: einen vorhandenen Abschluss anerkennen lassen

Wenn Sie bereits einen Abschluss haben, ist die erste Frage nicht, wie Sie einen neuen machen, sondern ob der alte zählt. Die Fachkraftkataloge der Länder umfassen neben der Erzieherausbildung weitere Abschlüsse – pädagogische, heilpädagogische, pflegerische und akademische –, und sie sind in den vergangenen Jahren vielfach erweitert worden, teils mit Auflagen wie einer zusätzlichen Qualifizierung oder einer Einarbeitung unter Anleitung.

Dieser Weg ist der mit Abstand günstigste, wenn er trägt, und er wird am häufigsten übersehen. Fragen Sie ihn in dieser Reihenfolge ab: bei der für die Betriebserlaubnis zuständigen Behörde des Landes, in dem Sie arbeiten wollen, und zwar mit Ihrem konkreten Abschluss und schriftlich. Nicht bei der Einrichtung, denn die vermutet; nicht am Telefon, denn eine mündliche Auskunft hilft später nicht.

Wer einen ausländischen Abschluss hat, geht einen eigenen Weg: die Anerkennung nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsrecht des jeweiligen Landes, mit Unterlagen, Übersetzungen und gegebenenfalls einer Ausgleichsmaßnahme. Das dauert und ist mühsam, aber es ist ein geordnetes Verfahren mit einem Anspruch auf Bescheid. Auch dazu steht das Nötige unter staatliche Anerkennung.

Weg drei: die Ausbildung nachholen, ohne aufzuhören

Für alle, die schon arbeiten und nicht zwei Jahre ohne Einkommen können, ist dies der eigentliche Quereinstieg: eine berufsbegleitende oder praxisintegrierte Ausbildung, bei der Sie beschäftigt bleiben und vergütet werden. Die Formen und ihre Namen unterscheiden sich je Land, die Grundlogik ist dieselbe – Unterricht an festen Tagen, Arbeit an den übrigen, Abschluss mit derselben staatlichen Anerkennung.

Was diesen Weg trägt oder scheitern lässt, ist nicht die Schule, sondern der Arbeitgeber. Er muss die Schultage freistellen, die Prüfungszeiten berücksichtigen und den Vertrag entsprechend fassen. Lassen Sie sich das schriftlich geben, bevor Sie sich anmelden. Die Abwägung zwischen den Ausbildungsformen steht unter PiA oder schulische Ausbildung, die Wege für vorhandene Assistenzkräfte unter Nachqualifizierung zur Fachkraft.

Weg vier: die Prüfung ohne Schulbesuch

Mehrere Länder sehen vor, dass die Abschlussprüfung auch ohne den regulären Bildungsgang abgelegt werden kann – die Bezeichnungen lauten je nach Land Externenprüfung, Nichtschülerprüfung oder Schulfremdenprüfung. Voraussetzung ist regelmäßig eine erhebliche einschlägige Berufstätigkeit, und geprüft wird derselbe Stoff wie im Bildungsgang.

Dieser Weg ist der kürzeste auf dem Papier und der härteste in der Sache. Sie lernen ohne Unterricht, ohne Klassenverband und ohne die Rückmeldung, an der man merkt, wo man steht; die Durchfallquoten sind entsprechend. Wer ihn geht, braucht eine Vorbereitung, die er selbst organisiert, und am besten jemanden aus der Praxis, der mitliest. Ob es diesen Weg in Ihrem Land gibt und welche Vorbedingungen gelten, sagt die Schulaufsicht.

Weg fünf: studieren

Ein Bachelor in Kindheitspädagogik oder in Sozialer Arbeit führt ebenfalls in dieses Feld, und zwar auch berufsbegleitend oder im dualen Format. Für Menschen mit Hochschulzugang und Geduld ist das ein erwägenswerter Weg, weil er neben der Kita noch andere Arbeitsfelder öffnet. Die Unterschiede zur Fachschulausbildung sind erheblich und werden ständig verwechselt; sie stehen unter Kindheitspädagogik oder Erzieherausbildung und unter Soziale Arbeit studieren.

Die Kindertagespflege als eigener Weg

Ein Weg, der oft gar nicht als solcher wahrgenommen wird: die Kindertagespflege. Wer bis zu einer im Gesetz genannten Zahl fremder Kinder gleichzeitig betreut, braucht dafür eine Pflegeerlaubnis des Jugendamts. Verlangt werden persönliche Eignung, geeignete Räume und eine Qualifizierung, deren Umfang und Form das Land vorgibt.

Das ist eine selbstständige Tätigkeit mit allem, was dazugehört: eigene Kalkulation, eigene Absicherung, eigene Auftragslage, und eine Vertretungsregelung, die vorher geklärt sein muss. Es ist keine abgekürzte Erzieherausbildung und führt nicht zum Fachkraftstatus in einer Einrichtung. Für Menschen, die selbstständig arbeiten wollen und einen Raum haben, ist es dennoch ein vollwertiger Beruf.

Was Ihre Vorerfahrung wirklich wert ist

Ein Punkt, der in Bewerbungen fast immer zu kurz kommt. Der Quereinstieg wird häufig als Mangel geschrieben – „leider habe ich keine pädagogische Ausbildung". Das ist sachlich richtig und in der Darstellung falsch, denn der Abschluss steht ohnehin im Lebenslauf, und die Frage der Einrichtung ist eine andere: Was können Sie, das eine Fachschulabsolventin nicht kann?

Einiges, und zwar Übertragbares. Wer aus der Pflege kommt, kennt Schichtdienst, Dokumentationspflichten, Hygiene und den Umgang mit Angehörigen in Ausnahmesituationen. Wer aus dem Handwerk kommt, kann mit Kindern bauen, werken und Werkzeuge verantworten – und hat in der Anleitung von Auszubildenden mehr Erfahrung als viele Fachkräfte. Wer aus dem Verkauf oder der Verwaltung kommt, kann schwierige Gespräche führen und Abläufe organisieren. Und wer eigene Kinder erzogen hat, hat etwas getan, das in diesem Beruf zählt, sofern er es nicht als Qualifikation ausgibt, sondern als Erfahrung.

Schreiben Sie diese Punkte als Tätigkeiten hin, nicht als Eigenschaften, und stellen Sie daneben, was Sie an Qualifizierung planen. Wie das im Lebenslauf aussieht, steht unter Der Lebenslauf in der Pädagogik.

Wo der Weg endet

Drei Grenzen sollte man kennen, bevor man plant.

Die erste ist der Fachkraftstatus selbst: Ohne einen Abschluss aus dem Katalog des Landes gibt es keine Fachkraftstelle, und kein Träger kann das übergehen. Die zweite ist die Gruppenleitung: Sie setzt in der Regel den Fachkraftstatus voraus, und mit ihr hängt die Eingruppierung zusammen. Die dritte ist die Leitung einer Einrichtung – dafür verlangen die Länder zusätzlich Berufserfahrung und häufig eine Leitungsqualifikation; die Einzelheiten stehen unter Kita-Leitung werden.

Was dagegen offen ist, ist mehr als viele annehmen. Die Eingliederungshilfe und die Schulbegleitung arbeiten mit einem breiteren Spektrum an Qualifikationen, die Kinder- und Jugendhilfe teils ebenfalls – siehe Schulbegleitung als Weg und Wege in der Kinder- und Jugendhilfe. Wer in dieses Feld will, aber in der Kita an einer Verordnung scheitert, findet dort häufig einen Einstieg.

Die Reihenfolge, in der man vorgeht

Erstens: Klären, welches Land. Alles Weitere hängt daran. Zweitens: Den vorhandenen Abschluss prüfen lassen – schriftlich, bei der zuständigen Landesbehörde. Drittens: Erst danach entscheiden, ob eine Ausbildung nötig ist und in welcher Form sie finanzierbar ist; Förderungen der Arbeitsverwaltung und der Aufstiegsförderung kommen in Betracht, und dazu gehört ein Bescheid, keine Auskunft. Viertens: Parallel eine Stelle suchen, auf der Sie arbeiten können, während Sie qualifizieren – denn genau daran hängt die Finanzierung.

Welche Träger in Ihrer Region Personal aufbauen und welche Einstiegsstellen sie ausschreiben, lesen Sie am schnellsten an den Ausschreibungen ab: der Bereich Frühe Bildung und Kita und die offenen Stellenangebote geben den Überblick, die Stellen als pädagogische Fachkraft und die Stellen in der Kita den engeren Ausschnitt.

Wenden Sie das direkt an: Im Stellenmarkt stehen Anzeigen aus ganz Deutschland, und zu jedem Beruf finden Sie die Aufgaben und die üblichen Gehälter daneben.

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