Die Frage, was eine Kita-Leitung verdient, hat keine einzige Antwort, und das liegt nicht an der Zurückhaltung der Träger. Sie hängt an vier Größen: an der Größe der Einrichtung, an der Aufgabe, die tatsächlich übertragen ist, an dem Regelwerk, das der Träger anwendet, und an der Stufe, die Ihnen bei der Einstellung zugeordnet wird. Dieser Text erklärt, wie diese vier Größen zusammenwirken, was sich ändert, wenn die Einrichtung wächst, und welche Punkte in einem Gespräch über eine Leitungsstelle tatsächlich beweglich sind.
Beträge stehen hier keine. Die Tabellen ändern sich mit jeder Tarifrunde, und die Träger ohne Tarifbindung liegen darüber und darunter; maßgeblich ist immer die aktuelle Tabelle des anwendbaren Regelwerks.
Der Grundsatz: die Größe der Einrichtung entscheidet
Im Sozial- und Erziehungsdienst des öffentlichen Dienstes gibt es für Leitungen eigene Tätigkeitsmerkmale, und sie sind nach der Größe der Einrichtung gestaffelt – maßgeblich ist die Durchschnittsbelegung, also die Zahl der Plätze beziehungsweise Kinder im Durchschnitt. Je größer das Haus, desto höher die Entgeltgruppe.
Das ist der wichtigste Unterschied zur Fachkraftstelle und der Grund, aus dem zwei Leitungen mit derselben Qualifikation und derselben Arbeitszeit deutlich verschieden verdienen. Es ist zugleich der Grund, aus dem der Schritt in die Leitung eines kleinen Hauses in der Vergütung weniger bringt, als die zusätzliche Verantwortung nahelegt: Bei zwei Gruppen liegt der Abstand zur Fachkraftstelle kleiner als bei acht.
Die allgemeine Systematik – Entgeltgruppen, Stufen, Tätigkeitsmerkmale – steht unter TVöD SuE. Für kirchliche Träger gilt eine verwandte, aber eigene Systematik, für freie und private Träger möglicherweise keine; siehe AVR und freie Träger.
Wenn die Belegung sich ändert
Ein Punkt, der Geld wert ist und selten von sich aus bearbeitet wird. Weil die Eingruppierung an der Durchschnittsbelegung hängt, kann sie sich ändern, wenn die Einrichtung wächst – eine zusätzliche Gruppe, ein Anbau, eine Erweiterung der Öffnungszeiten mit mehr Plätzen.
Diese Änderung tritt nicht von selbst ein. Sie müssen sie beantragen, und Sie müssen darlegen, wie die Durchschnittsbelegung sich entwickelt hat. Umgekehrt gilt das ebenso: Sinkt die Belegung dauerhaft, kann die Grundlage der Eingruppierung entfallen.
Führen Sie deshalb als Leitung eine eigene Aufzeichnung der Belegung über das Jahr. Sie brauchen sie ohnehin für den Träger, und sie ist die Unterlage, mit der ein Antrag Aussicht hat. Und beachten Sie die Ausschlussfrist: Tarifliche Ansprüche verfallen, wenn sie nicht binnen einer Frist nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden – wer zwei Jahre wartet, bekommt nicht zwei Jahre nach.
Die Stellvertretung
Für die ständige Stellvertretung gibt es ein eigenes Tätigkeitsmerkmal, und es setzt voraus, dass die Aufgabe tatsächlich übertragen ist. Eine Kollegin, die nur in den Urlaubswochen der Leitung einspringt, erfüllt es in der Regel nicht.
Wer eine Stellvertretung übernimmt, sollte deshalb auf zwei Dinge achten: dass die Übertragung schriftlich erfolgt und dass darin steht, welche Aufgaben dauerhaft bei ihr liegen – Dienstplan, Teilbereiche, bestimmte Gespräche. Beides ist die Grundlage der Eingruppierung und zugleich die Vorbereitung auf eine eigene Leitungsstelle, siehe Kita-Leitung werden.
Verbundleitung und Bereichsleitung
Bei großen Trägern gibt es Stellen über der einzelnen Einrichtung: die Leitung mehrerer Häuser in einem Verbund, die Bereichsleitung für eine Region, die Fachberatung. Sie sind höher eingruppiert, aber sie sind auch eine andere Arbeit – deutlich mehr Verwaltung, Personalführung auf Distanz, Fahrtzeit zwischen den Standorten.
Zwei Punkte gehören hier in die Verhandlung, die es in der Einzelleitung nicht gibt: die Behandlung der Fahrzeiten zwischen den Einrichtungen und die Frage, ob ein Fahrzeug oder eine Kostenerstattung gestellt wird. Bei drei Häusern in einem Landkreis sind das mehrere Stunden in der Woche, und ob sie Arbeitszeit sind, sollte nicht offen bleiben.
Was neben der Entgeltgruppe zählt
Die Entgeltgruppe ist nur eine der Größen. Vier weitere machen in der Jahressumme einen erheblichen Unterschied.
- Die Stufe. Sie hängt an der anerkannten Berufserfahrung, und bei einer Neueinstellung ist die Anerkennung von Vorzeiten eine Entscheidung des Arbeitgebers, die auf Antrag getroffen wird. Das ist der beweglichste Punkt im ganzen Gespräch – bringen Sie Ihre Vorzeiten aufgelistet mit.
- Die Jahressonderzahlung und die Zulagen. Was es davon gibt, entscheidet das Regelwerk; die Bestandteile stehen unter Zuschläge und Jahressonderzahlung.
- Die Zusatzversorgung. Im öffentlichen Dienst und bei kirchlichen Trägern Teil des Systems, bei freien und privaten Trägern eine Frage des Einzelfalls – und über ein Berufsleben der größte Einzelposten neben dem Entgelt.
- Die Leitungsfreistellung. Sie ist kein Geld und im Alltag wichtiger als Geld. Eine Leitung mit zu wenig Freistellung arbeitet die Differenz unbezahlt ab. Verhandeln Sie sie mit derselben Ernsthaftigkeit wie die Stufe, und lassen Sie sich das Ergebnis schriftlich geben.
Was bei Trägern ohne Tarifbindung gilt
Hier gibt es keine Staffelung, keine Tabelle und keinen automatischen Stufenaufstieg – es gibt den Arbeitsvertrag. Das ist eine Chance und ein Risiko: Der Betrag kann über dem liegen, was der öffentliche Dienst zahlt, und die Bestandteile, die dort selbstverständlich sind, fehlen möglicherweise vollständig.
Verhandeln Sie in diesem Fall nicht einen Monatsbetrag, sondern ein Paket: Grundentgelt, eine jährliche Sonderzahlung mit fester Grundlage, eine Regelung über die Entwicklung des Entgelts über die Jahre, einen Arbeitgeberanteil zur Altersversorgung, Urlaubstage, ein Fortbildungsbudget und die Freistellung. Und lassen Sie sich das Entgelt nicht „in Anlehnung an den TVöD" zusagen: Diese Formulierung bedeutet, dass der Tarifvertrag nicht gilt und keine Erhöhung weitergegeben werden muss – Einzelheiten unter AVR und freie Träger.
Der Fall, den niemand einplant: Leitung im Gruppendienst
Die häufigste verdeckte Vergütungsfrage in diesem Feld lautet nicht „wie viel", sondern „wofür". In vielen Häusern arbeitet die Leitung einen Teil ihrer Zeit im Gruppendienst, und in unterbesetzten Häusern wird daraus der überwiegende Teil.
Das ist vergütungsrechtlich unproblematisch – Sie bleiben Leitung und werden als Leitung bezahlt. Es ist praktisch ein Problem, weil Sie die Leitungsarbeit dann in Ihrer Freizeit erledigen. Und es ist arbeitszeitrechtlich eines, wenn die geleistete Zeit die vereinbarte regelmäßig übersteigt.
Zwei Maßnahmen helfen, und beide müssen vom ersten Monat an laufen. Erfassen Sie Ihre Arbeitszeit vollständig, auch die Stunden am Abend und die Mails am Sonntag. Und dokumentieren Sie, wie viele Stunden je Woche Sie im Gruppendienst eingesetzt waren, gegenüber dem, was als Freistellung vereinbart ist.
Mit diesen beiden Aufzeichnungen ist ein Gespräch mit dem Träger ein Gespräch über Zahlen. Ohne sie ist es eines über Empfindungen, und es endet regelmäßig bei dem Hinweis, dass es allen so gehe. Was daneben im Arbeitsvertrag geregelt sein sollte, steht unter Arbeitsvertrag beim Träger.
Wie Sie Ihre eigene Einordnung prüfen
Vier Schritte, und alle ohne Hilfe machbar. Erstens: Welches Regelwerk gilt, und gilt es dynamisch? Zweitens: Welches Tätigkeitsmerkmal soll meine Stelle erfüllen – fragen Sie die Personalstelle, sie muss es benennen können. Drittens: Stimmt die dort genannte Größe der Einrichtung mit der tatsächlichen Durchschnittsbelegung überein? Viertens: Ist die Stufe unter Berücksichtigung meiner Vorzeiten richtig zugeordnet?
Weicht etwas ab, stellen Sie einen schriftlichen Antrag auf Überprüfung, nennen Sie die Grundlage und den Zeitraum, und beachten Sie die Ausschlussfrist. Wo ein Personalrat besteht, ist er bei Eingruppierungen beteiligt und die erste Adresse für die Frage, ob der Antrag Aussicht hat; im kirchlichen Bereich die Mitarbeitervertretung.
Ob es sich lohnt, gemessen an der Arbeit
Ehrlich gesagt: in kleinen Häusern oft weniger, als man erwartet. Der Abstand zur Fachkraftstelle ist dort gering, die zusätzliche Verantwortung ist es nicht, und die Mehrarbeit wird selten vollständig ausgeglichen. Wer ausschließlich wegen des Geldes in die Leitung geht, trifft in einem zweigruppigen Haus eine schlechte Entscheidung.
In größeren Einrichtungen und im Verbund sieht die Rechnung anders aus, und über einen Berufsweg betrachtet ändert Leitungserfahrung die Möglichkeiten grundlegend – sie öffnet Bereichsleitung, Fachberatung und Stellen beim Träger, siehe Trägerlandschaft und Weiterbildungen nach der Ausbildung.
Eine Orientierung über die Bandbreite geben die Gehaltsangaben zur Kita- und Einrichtungsleitung – mit dem Vorbehalt, dass die Spanne von Größe, Träger und Tarifbindung abhängt. Wer wissen will, welche Leitungsstellen es in der eigenen Region gibt und welche Häuser ausschreiben, sieht sich die Stellen in der Leitung und die offenen Stellenangebote an. Wie ein Gespräch über Geld in diesem Feld geführt wird, steht unter Gehalt verhandeln.
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