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Bewerbung

Der Berufseinstieg nach dem Anerkennungsjahr

Die erste Stelle entscheidet über mehr als das erste Jahr. Wann Sie sich bewerben, obwohl die Anerkennung noch nicht vorliegt, was für und gegen die Übernahme in der Praxisstelle spricht und woran eine tragfähige Einstiegsstelle zu erkennen ist.

7 Min. Lesezeit von Steven Schulz

Am Ende des Berufspraktikums stehen zwei Dinge gleichzeitig an: der Abschluss und die erste Stelle, die keine Ausbildungsstelle mehr ist. Beide haben unterschiedliche Fristen, und genau daraus entsteht die häufigste Unsicherheit dieses Übergangs – man bewirbt sich auf Stellen, die eine staatliche Anerkennung verlangen, die man selbst noch nicht in der Hand hält. Dieser Text beschreibt den zeitlichen Ablauf, die Entscheidung über die Übernahme in der Praxisstelle und die Merkmale, an denen sich eine erste Stelle beurteilen lässt, bevor man unterschreibt.

Sie bewerben sich, bevor Sie es sind

Die staatliche Anerkennung wird mit dem Bestehen des Berufspraktikums erteilt, in der praxisintegrierten Form am Ende der Ausbildung. Stellen werden aber nicht zu diesem Termin ausgeschrieben, sondern laufend – und Einrichtungen planen ihre Besetzung über Monate. Wer wartet, bis die Urkunde vorliegt, bewirbt sich auf einen Bestand, aus dem die gut besetzten Häuser längst heraus sind.

Bewerben Sie sich deshalb im letzten Abschnitt der Ausbildung, und schreiben Sie den Stand hin, statt ihn zu umgehen: den voraussichtlichen Abschlusstermin, die Form der Ausbildung, die Einrichtung des Berufspraktikums. Formulierungen, die eine Qualifikation andeuten, die noch nicht besteht, fallen spätestens beim Nachweis auf und kosten mehr als eine ehrliche Zeile. Was die Anerkennung bewirkt und woran sie hängt, steht unter staatliche Anerkennung.

Rechnen Sie damit, dass ein Träger einen Vertrag mit aufschiebender Bedingung anbietet oder den Beginn auf den Monat nach dem Abschluss legt. Beides ist üblich. Unüblich und für Sie ungünstig ist ein Vertrag, der Sie zunächst unterhalb der Fachkraftvergütung einstellt und eine Höherstufung „nach Vorlage" verspricht, ohne dass ein Termin und ein Automatismus darin stehen. Lassen Sie sich das schriftlich geben und lesen Sie den Vertrag vorher – worauf es dabei ankommt, steht unter Arbeitsvertrag beim Träger.

Zum Bewerbungszeitpunkt gehört auch die Vorbereitung der Nachweise. Das erweiterte Führungszeugnis und, für alle nach dem 31. Dezember 1970 Geborenen, der Masernschutznachweis sind keine Formsache: Ohne sie darf eine neu eingestellte Person in einer Gemeinschaftseinrichtung nicht tätig werden, und beides braucht Vorlauf. Wer sich erst nach der Zusage darum kümmert, verschiebt den Arbeitsbeginn um Wochen.

Die Übernahme in der Praxisstelle

Der kürzeste Weg ist die Übernahme dort, wo Sie das Anerkennungsjahr gemacht haben. Er hat handfeste Vorteile: Sie kennen die Kinder, die Eltern, das Konzept und die Abläufe, die Einarbeitung entfällt weitgehend, und die Einrichtung weiß, was sie bekommt. In einem Feld, in dem Stellen häufiger unbesetzt als überbesetzt sind, ist die Übernahme oft schon vor dem Abschluss zugesagt.

Dagegen sprechen drei Dinge, und sie werden regelmäßig übersehen. Erstens bleibt die Rolle hängen: Wer im selben Team vom Praktikanten zur Kollegin wird, arbeitet eine Zeit lang gegen die alte Zuschreibung an – bei Übergaben, in Elterngesprächen, bei der Frage, wer eine Entscheidung trifft. Zweitens sehen Sie nur ein Haus. Ein zweites Konzept, ein zweiter Träger und ein zweites Team sind in den ersten Berufsjahren fachlich mehr wert als jede Fortbildung, weil sie Ihnen zeigen, was an Ihrer Einrichtung besonders ist und was allgemein gilt. Drittens verhandeln Sie schlechter: Ein Haus, das Sie ein Jahr lang begleitet hat, erwartet Dankbarkeit und nicht Forderungen.

Eine brauchbare Entscheidungsregel: Übernahme ja, wenn die Anleitung im Anerkennungsjahr tatsächlich stattgefunden hat, das Team stabil ist und die Stelle unbefristet ist. Übernahme nein, wenn Sie im Praktikum überwiegend Lücken gefüllt haben, die Anleitung ausgefallen ist oder die Leitung in den letzten zwölf Monaten zweimal gewechselt hat. Im zweiten Fall ist die Übernahme kein Angebot, sondern die Fortsetzung eines Zustands.

Welches Arbeitsfeld Sie zuerst wählen

Die erste Stelle verbaut selten etwas endgültig, aber sie prägt die nächsten Bewerbungen. Wer in einer Krippengruppe anfängt, wird in zwei Jahren auf Krippenstellen eingeladen; wer in einer Wohngruppe beginnt, gilt als jemand mit Erfahrung in der Hilfe zur Erziehung. Das ist kein Nachteil, solange es eine Entscheidung war und kein Zufall.

Die Kita ist das breiteste Feld und der einfachste Wiedereinstieg nach einer Unterbrechung; wer später in die Leitung will, sammelt hier die Gruppenerfahrung, die dafür verlangt wird. Die Eingliederungshilfe verlangt mehr Einarbeitung, zahlt aber auf ein Wissen ein, das übertragbar ist und in den Stellenmärkten breit nachgefragt wird. Die stationäre Kinder- und Jugendhilfe ist fachlich anspruchsvoll und im ersten Berufsjahr riskant, weil Schichtdienst, Nachtbereitschaft und die Nähe zu Krisen auf eine noch dünne Routine treffen – sie ist ein gutes zweites Arbeitsfeld und selten ein gutes erstes. Wer sie trotzdem zuerst wählt, sollte auf einer geregelten Einarbeitung und einer Doppelbesetzung in den ersten Wochen bestehen.

Woran eine tragfähige erste Stelle zu erkennen ist

Fragen Sie im Gespräch nach den folgenden Punkten. Sie sind alle ohne Weiteres zu beantworten, und wer ausweicht, sagt damit auch etwas.

  • Einarbeitung mit Plan und Person. Nicht „wir arbeiten Sie natürlich ein", sondern: über welchen Zeitraum, mit welchen Terminen, und wer ist namentlich zuständig. Eine feste Ansprechperson ist im ersten Jahr der wichtigste einzelne Faktor.
  • Besetzung der Gruppe. Wie viele Fachkräfte, wie viele Ergänzungs- oder Assistenzkräfte, und wie viele dieser Stunden liegen tatsächlich in der Gruppe. Der Unterschied zwischen dem Schlüssel auf dem Papier und der gelebten Besetzung ist unter Personalschlüssel und Fachkraft-Kind-Relation erklärt.
  • Verfügungszeit. Wie viele Stunden je Woche sind für Vorbereitung, Dokumentation und Elterngespräche vorgesehen, und stehen sie im Dienstplan oder nur im Konzept. Verfügungszeit, die nur auf dem Papier existiert, wird zu unbezahlter Mehrarbeit.
  • Krankheitsvertretung. Wer springt ein, und wie oft ist das im letzten halben Jahr vorgekommen. Ein Haus, das Ausfälle nur durch das Zusammenlegen von Gruppen auffängt, gibt diese Last zuerst an die Neuen weiter.
  • Fortbildung und Supervision. Ob es ein Budget gibt, wie es beantragt wird, und ob Supervision regelmäßig stattfindet oder nur im Krisenfall. Beides ist im ersten Jahr kein Luxus, sondern der Unterschied zwischen Lernen und Überstehen.

Gruppenleitung im ersten Jahr

In vielen Häusern wird Berufsanfängern früh eine Gruppenleitung angetragen – nicht aus Zutrauen, sondern aus Personalnot. Das ist eine ernsthafte Überforderungsgefahr: Gruppenleitung bedeutet Dienst- und Urlaubsplanung für die Gruppe, Verantwortung für die Entwicklungsdokumentation, Elterngespräche mit Konfliktpotenzial und die Anleitung von Praktikanten. All das setzt Routine im eigenen pädagogischen Handeln voraus, und die entsteht nicht in sechs Monaten.

Lehnen Sie nicht grundsätzlich ab, aber koppeln Sie die Zusage an Bedingungen: eine benannte Person, die die Aufgabe mit Ihnen teilt, eine Einarbeitung in die Verfahren und die Dokumentation, und eine Überprüfung nach einem halben Jahr mit der ausdrücklichen Möglichkeit, zurückzutreten. Bleibt die Aufgabe dauerhaft, ist sie außerdem eine Frage der Tätigkeitsmerkmale und damit der Eingruppierung – der Zusammenhang ist unter TVöD SuE beschrieben.

Was am Anfang auf der Abrechnung steht

Bei tarifgebundenen Trägern ergibt sich die Eingruppierung aus Abschluss und ausgeübter Tätigkeit und nicht aus dem Verhandlungsgeschick. Verhandelbar ist dagegen regelmäßig die Stufe: Zeiten aus einer einschlägigen Tätigkeit können berücksichtigt werden, und danach wird nur gefragt, wenn Sie es ansprechen. Rechnen Sie Zeiten aus Nebentätigkeiten, einem Freiwilligendienst oder einer vorangegangenen Assistenztätigkeit zusammen und legen Sie sie vor.

Bei Trägern ohne Tarifbindung ist mehr offen und weniger sicher. Prüfen Sie dort, was eine Anlehnung an den Tarif tatsächlich bedeutet und ob Erhöhungen automatisch nachvollzogen werden; wie dieses Gespräch zu führen ist, steht unter Gehalt verhandeln.

Befristete Einstiegsstellen und der häufigste Fehler

Ein erheblicher Teil der Einstiegsstellen ist befristet, häufig als Vertretung für Elternzeit oder Krankheit. Das ist nicht von vornherein schlecht: Eine Vertretung ist eine bezahlte Gelegenheit, ein Haus von innen zu sehen, und sie endet ohne Kündigung. Prüfen Sie aber, ob ein Sachgrund im Vertrag benannt ist, wie lange die Befristung läuft und ob es im Haus die Praxis gibt, Vertretungen anschließend zu übernehmen. Welche Befristungen halten und welche angreifbar sind, steht unter Befristung.

Der Fehler, der am häufigsten gemacht wird, hat mit alledem nichts zu tun: Die erste Stelle wird nach der Entfernung zur Wohnung ausgesucht. Zwanzig Minuten Fahrweg gleichen ein Team nicht aus, das seine Neuen verheizt – und ein tragfähiges Team im Nachbarort bringt Sie durch das erste Jahr. Wie sich beides im Gespräch und am Hospitationstag prüfen lässt, steht unter Vorstellungsgespräch und Hospitation. Was gerade frei ist, zeigen die offenen Stellenangebote und die Stellen als Erzieherin und Erzieher.

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