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Bewerbung

Die Stellenanzeige entschlüsseln

In diesem Feld steht das Wichtigste selten in der Anzeige, und einzelne Formulierungen bedeuten das Gegenteil dessen, was sie versprechen. Welche Angaben fehlen dürfen und welche nicht, was bestimmte Wendungen heißen und was Sie vor der Bewerbung nachfragen.

8 Min. Lesezeit von Steven Schulz

Eine Stellenanzeige ist ein Werbetext, und in einem Feld mit Personalmangel ist sie ein besonders eifriger. Das ist kein Vorwurf; es heißt nur, dass man sie anders lesen muss als einen Vertrag. Dieser Text geht die Bestandteile einer Ausschreibung durch – Titel, Aufgaben, Anforderungen, Angebot – und sagt bei jedem, was er tatsächlich aussagt, welche Wendungen einen zweiten Blick verdienen und welche Angaben, wenn sie fehlen, selbst eine Auskunft sind.

Der Titel sagt weniger, als er vorgibt

„Pädagogische Fachkraft (m/w/d)" ist die häufigste Überschrift dieses Feldes und die unbestimmteste. Dahinter kann eine Krippengruppe stehen, ein Hort, eine Wohngruppe mit Nachtdiensten, eine Wohnstätte der Eingliederungshilfe für Erwachsene oder eine Einzelbegleitung im Unterricht.

Suchen Sie deshalb zuerst nach drei Angaben, und zwar im Text und nicht in der Überschrift: das Arbeitsfeld, die Altersgruppe und die Gruppenform. Fehlen sie, ist das die erste Nachfrage – und häufiger als man denkt ist die Antwort, dass der Träger an mehreren Stellen sucht und noch nicht weiß, wo Sie landen.

Achten Sie außerdem auf die Wörter, die eine andere Personalkategorie beschreiben. „Ergänzungskraft", „Assistenzkraft", „Betreuungskraft", „Zweitkraft" bezeichnen Stellen, die nicht als Fachkraftstellen ausgeschrieben sind – mit anderer Eingruppierung und anderem Aufgabenzuschnitt, siehe Quereinstieg in die Kita. Und „Springer" heißt, dass Sie keiner festen Gruppe zugeordnet sind, sondern dort einspringen, wo Ausfall ist; das ist eine eigene Arbeit mit eigenen Vor- und Nachteilen und gehört ausdrücklich besprochen.

Die Vergütungsangabe ist der wichtigste Satz

Hier entscheidet ein Halbsatz über mehrere tausend Euro im Jahr.

„Vergütung nach TVöD SuE" oder „nach den Arbeitsvertragsrichtlinien" ist eine Aussage: Es gilt ein Regelwerk, die Beträge stehen in einer Tabelle, und Erhöhungen kommen an.

„In Anlehnung an den TVöD", „orientiert am TVöD", „angelehnt an den öffentlichen Dienst" ist keine Aussage, sondern deren Gegenteil. Es bedeutet, dass der Tarifvertrag nicht gilt und dass niemand verpflichtet ist, die nächste Tariferhöhung weiterzugeben. Ob und wie ein Vertrag auf ein Regelwerk verweisen kann, steht unter AVR und freie Träger.

„Leistungsgerechte Vergütung", „attraktives Gehalt", „faire Bezahlung" sind Formulierungen ohne Inhalt. Sie sind kein Ausschlussgrund – viele gute Träger schreiben so –, aber sie verschieben die gesamte Frage in das Gespräch, und dann sollten Sie vorbereitet hineingehen, siehe Gehalt verhandeln.

Fehlt jede Angabe zur Vergütung, ist das in diesem Feld verbreitet und trotzdem eine Auskunft: Ein tarifgebundener Träger schreibt seine Bindung in der Regel hin, weil sie ein Vorteil ist.

Die Aufgabenbeschreibung: worauf es ankommt

Brauchbare Anzeigen beschreiben Tätigkeiten. Unbrauchbare beschreiben Werte. „Begleitung der Kinder in ihrer Entwicklung" steht in jeder zweiten Anzeige und sagt nichts; „Führung einer altersgemischten Gruppe mit 22 Kindern, Eingewöhnungen nach dem Berliner Modell, Entwicklungsdokumentation und Elterngespräche" sagt alles.

Lesen Sie außerdem auf die Anteile, die nicht pädagogisch sind. Hauswirtschaftliche Aufgaben, Essensausgabe, Reinigung, Fahrdienste: Wenn sie in der Anzeige stehen, sind sie erheblich; wenn sie nicht darin stehen, können sie trotzdem vorkommen. Das ist eine Frage für das Gespräch und ein Punkt für den Arbeitsvertrag, siehe Arbeitsvertrag beim Träger.

Und achten Sie auf Aufgaben, die eine höhere Eingruppierung tragen könnten – Gruppenleitung, Praxisanleitung, stellvertretende Leitung, eine benannte fachliche Zuständigkeit. Stehen sie in der Anzeige, gehören sie in den Vertrag, siehe TVöD SuE.

Formulierungen, die einen zweiten Blick verdienen

Keine davon ist ein Ausschlussgrund. Alle sind eine Nachfrage wert.

  • „Flexible Arbeitszeiten" heißt in einer Kita fast nie Gleitzeit, sondern einen Dienstplan mit Früh- und Spätdiensten. Fragen Sie nach dem Modell, nach dem Vorlauf der Planung und danach, wie Wünsche berücksichtigt werden.
  • „Hohe Eigenverantwortung" und „Sie gestalten Ihren Bereich selbst" können fachliche Freiheit bedeuten und Alleingelassenwerden. Die Unterscheidung liefert die Frage nach Einarbeitung, Anleitung und Fachberatung.
  • „Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt" in Verbindung mit einer Anzeige, die seit Monaten läuft, deutet auf eine Stelle, die schwer zu besetzen ist. Fragen Sie, seit wann sie offen ist.
  • „Junges, dynamisches Team" ist arbeitsrechtlich heikel, weil Ausschreibungen nicht nach Alter unterscheiden dürfen, und praktisch häufig ein Hinweis auf hohe Fluktuation.
  • „Familiäres Team" heißt klein, und klein heißt: Ein Ausfall ist spürbar, und ein Konflikt ist schwer auszuweichen.
  • „Quereinsteiger willkommen" bedeutet nicht, dass Sie als Fachkraft arbeiten dürfen – das entscheidet die Personalverordnung des Landes.
  • „Zunächst befristet" ist zu lesen wie „befristet". Was daran hängt, steht unter Befristung im Sozialbereich.
  • „Bereitschaft zu Nachtdiensten" ist der wichtigste Halbsatz jeder Ausschreibung in der Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe – siehe Nachtbereitschaft in der Wohngruppe.

Das Angebot: was wirklich etwas wert ist

Der Abschnitt „Wir bieten" ist der am schwersten zu lesende, weil dort Bedeutendes und Belangloses in derselben Aufzählung steht.

Tatsächlich etwas wert sind vier Punkte: eine betriebliche Altersversorgung mit Arbeitgeberanteil, weil sie über ein Berufsleben mehr ausmacht als jede Verhandlung über das Monatsentgelt; ein benannter Umfang an Verfügungszeit, weil sie das erste ist, was unter Druck verschwindet; eine geregelte Einarbeitung mit einer zuständigen Person; und Supervision oder kollegiale Fallberatung, in der Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe ohnehin, siehe Seelische Belastung und Supervision.

Ebenfalls rechenbar, aber kleiner: Zuschuss zum Nahverkehr, Fahrradleasing, zusätzliche freie Tage, ein beziffertes Fortbildungsbudget, ein Betreuungsplatz für das eigene Kind.

Ohne Aussagekraft sind: „wertschätzendes Miteinander", „offene Kommunikation", „flache Hierarchien", „Obstkorb", „Teamevents", „Raum für eigene Ideen". Das ist nicht falsch, es ist nur nicht überprüfbar – und was sich davon bewahrheitet, sehen Sie am Hospitationstag und nicht in der Anzeige.

Achten Sie zuletzt darauf, ob ein Punkt beziffert ist. „30 Tage Urlaub" ist eine Zusage. „Großzügige Urlaubsregelung" ist keine.

Was in einer ordentlichen Anzeige stehen sollte

Neun Angaben, und je mehr davon fehlen, desto mehr Fragen gehören ins erste Gespräch: Träger mit Rechtsform; Einrichtung und Ort; Arbeitsfeld, Altersgruppe und Gruppenform; Stundenumfang; befristet oder unbefristet; das anzuwendende Regelwerk; der gewünschte Eintrittstermin; die verlangte Qualifikation; und eine namentliche Ansprechperson mit Telefonnummer.

Die letzte Angabe ist ein guter Anhaltspunkt für die Kultur eines Hauses. Ein Träger, der eine Leitung mit Durchwahl nennt, rechnet mit Anrufen und beantwortet Fragen. Ein Träger, der nur ein Formular anbietet, macht das nicht.

Was nicht in einer Anzeige stehen darf

Ausschreibungen dürfen nicht nach Geschlecht unterscheiden – daher der Zusatz, der in diesem Feld überall steht. Auch Anforderungen, die mittelbar an Alter, Herkunft, Religion, Behinderung oder sexuelle Identität anknüpfen, sind unzulässig, soweit nicht eine gesetzliche Ausnahme greift.

Eine solche Ausnahme betrifft kirchliche Träger: Sie dürfen unter Einschränkungen an ihr Selbstverständnis anknüpfen, und die Rechtsprechung hat den Rahmen dafür in den vergangenen Jahren enger gezogen. Steht in einer Anzeige die Mitgliedschaft in einer Kirche als Voraussetzung, ist das eine Frage wert – die Handhabung unterscheidet sich erheblich, siehe Trägerlandschaft.

Und ein praktischer Punkt: Was in der Anzeige steht, ist nicht automatisch Vertragsinhalt. Zusagen zu Stundenumfang, Eingruppierung, Aufgaben oder Fortbildung müssen im Vertrag stehen, sonst gelten sie nicht.

Drei Anzeigen, die man kennen sollte

Manche Ausschreibungen folgen einem Muster, das sich lohnt zu erkennen.

Die Dauerausschreibung. Dieselbe Anzeige läuft seit Monaten, oft für mehrere Einrichtungen gleichzeitig, mit allgemeinem Text und ohne Angabe der Gruppe. Das ist keine Stelle, sondern ein Sammelbecken: Der Träger sucht laufend und sortiert später. Sie ist nicht schlechter als andere, aber Sie wissen bis zum Gespräch nicht, worauf Sie sich bewerben – fragen Sie also nach der konkreten Einrichtung, bevor Sie Unterlagen zuschneiden.

Die Nachbesetzung unter Druck. Erkennbar an „ab sofort", an einem knappen Text und an einer Einrichtung, deren Leitungsstelle gleichzeitig ausgeschrieben ist. Hier ist Vorsicht angebracht, und die Frage aus dem Leitungsartikel gilt auch für eine Fachkraftstelle – warum ist sie frei geworden?

Die Anzeige mit dem ganzen Paket. Träger genannt, Gruppe beschrieben, Regelwerk benannt, Verfügungszeit beziffert, Ansprechperson mit Durchwahl. Solche Anzeigen sind selten und fast immer ein gutes Zeichen: Ein Haus, das sich diese Mühe macht, hat seine Verhältnisse geordnet. Bewerben Sie sich dort zügig – diese Stellen sind schnell weg.

Wie Sie eine Anzeige in zehn Minuten prüfen

Vier Schritte. Erstens: Die neun Angaben oben abhaken und notieren, was fehlt. Zweitens: Das Impressum des Trägers aufrufen – Rechtsform, Zahl der Einrichtungen, Zugehörigkeit zu einem Verband. Drittens: Die Konzeption der Einrichtung suchen, wenn es eine gibt; sie sagt mehr über die Arbeit als die Anzeige. Viertens: Anrufen, mit drei vorbereiteten Fragen – Regelwerk, Personalsituation, Arbeitsfeld und Gruppe.

Dieser Anruf ist der wirksamste Schritt der ganzen Bewerbung. Er kostet fünf Minuten, er beantwortet die Hälfte der offenen Punkte, und er macht Ihre spätere Bewerbung für die Leitung von einem Papier zu einem Gespräch, an das sie sich erinnert. Wie es danach weitergeht, steht unter Bewerbung als pädagogische Fachkraft und unter Vorstellungsgespräch und Hospitation.

Und wer vergleichen will, statt sich auf eine Anzeige zu stützen, verschafft sich zuerst einen Überblick: die offenen Stellenangebote zeigen die Bandbreite, die Stellen als pädagogische Fachkraft den engeren Ausschnitt.

Wenden Sie das direkt an: Im Stellenmarkt stehen Anzeigen aus ganz Deutschland, und zu jedem Beruf finden Sie die Aufgaben und die üblichen Gehälter daneben.

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