Das Bewerbungsverfahren in der Erziehung und der Sozialen Arbeit hat eine Besonderheit, die aus anderen Branchen niemand kennt: Es endet selten mit einem Gespräch. Auf die Einladung folgt fast immer ein Tag in der Gruppe – Hospitation, Schnuppertag oder Probetag genannt –, und dieser Tag entscheidet häufiger als das Gespräch davor. Er ist gleichzeitig Ihre beste Gelegenheit, die Einrichtung zu prüfen, bevor Sie sich binden. Dieser Text beschreibt beide Teile: was dort geprüft wird, was Sie fragen sollten und woran Sie an einem Vormittag mehr erkennen als an zehn Seiten Konzeption.
Wer im Gespräch sitzt, und was das bedeutet
In kleinen Häusern sitzen Ihnen die Leitung und eine Fachkraft aus der Gruppe gegenüber, bei größeren Trägern kommen eine Bereichsleitung oder die Personalabteilung dazu, bei kommunalen Trägern gelegentlich der Personalrat. Diese Zusammensetzung sagt Ihnen zwei Dinge: wer entscheidet, und wie viel Apparat dahintersteht.
Wichtiger ist, wer nicht dabei ist. Sitzt niemand aus dem Team am Tisch, arbeitet dieses Haus von oben nach unten – was nicht falsch sein muss, aber Sie wissen es dann. Ist die Leitung nicht dabei, weil sie im Gruppendienst steht, sagt das etwas über die Personalsituation; wie man die abfragt, steht unter Personalschlüssel und Fachkraft-Kind-Relation.
Die Fragen, mit denen Sie rechnen müssen
Sie sind in diesem Feld erstaunlich einheitlich, und sie zielen nicht auf Selbstdarstellung, sondern auf Ihre Arbeitsweise. Vier Sorten kommen fast immer.
Zur Haltung: Warum dieser Beruf, warum diese Altersgruppe, was ist Ihnen in der Arbeit mit Kindern wichtig? Antworten Sie darauf mit einer Beobachtung aus Ihrer Praxis und nicht mit einem Bekenntnis – „Kinder sind mir wichtig" ist keine Antwort, weil jede Bewerberin sie gibt.
Zur Situation: Wie gehen Sie mit einem Kind um, das beißt? Wie mit einem Kind, das in der Eingewöhnung untröstlich ist? Wie mit einer Mutter, die morgens im Flur laut wird? Gefragt ist ein Vorgehen in Schritten, nicht eine Lösung: beobachten, einordnen, handeln, im Team besprechen, dokumentieren. Wer sagt „das kommt darauf an" und dann erklärt, worauf, hat die Frage richtig beantwortet.
Zum Fachlichen: Wie dokumentieren Sie Entwicklung, welches Eingewöhnungsmodell kennen Sie, wie bereiten Sie ein Entwicklungsgespräch vor, was tun Sie bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung? Die letzte Frage kommt zuverlässig, und sie wird ernst genommen; das Verfahren dahinter steht unter Schutzauftrag und Kinderschutz.
Zur Person: Belastbarkeit, Umgang mit Konflikten im Team, eigene Grenzen. Hier wird nicht Härte gesucht, sondern Selbstkenntnis. Eine Bewerberin, die sagt, sie brauche nach einem schwierigen Gespräch zehn Minuten und eine Kollegin zum Reden, wirkt verlässlicher als eine, die nichts belastet.
Fragen, die nicht gestellt werden dürfen
Auch in diesem Feld gibt es Grenzen, und sie werden nicht immer eingehalten. Nicht zulässig ist die Frage nach einer Schwangerschaft oder einem Kinderwunsch. Nicht zulässig sind allgemeine Fragen nach Erkrankungen; zulässig ist allein die Frage, ob Sie die vorgesehene Tätigkeit gesundheitlich ausüben können. Fragen nach Gewerkschafts- oder Parteizugehörigkeit gehören nicht in ein Bewerbungsgespräch; nach der Konfession dürfen kirchliche Arbeitgeber unter Einschränkungen fragen, andere nicht.
Eine Ausnahme betrifft dieses Feld besonders: Die Frage nach einschlägigen Vorstrafen ist hier zulässig, weil das Gesetz dem Träger die Beschäftigung entsprechend verurteilter Personen verbietet. Was dazu vorzulegen ist, steht unter Führungszeugnis und Masernschutz.
Auf eine unzulässige Frage müssen Sie nicht wahrheitsgemäß antworten. Ob Sie darauf hinweisen oder schlicht antworten, ist eine Abwägung – in einem Haus, in dem so gefragt wird, wird später nicht anders gearbeitet.
Der Hospitationstag: was dort tatsächlich geprüft wird
Nicht Ihr Fachwissen. Geprüft wird, wie Sie in einem Raum mit Kindern ankommen, ob Sie sich von selbst beteiligen, ob Sie in eine Situation eintreten oder daneben stehen, wie Sie mit den Erwachsenen umgehen, und ob das Team sich vorstellen kann, mit Ihnen sechs Stunden in einem Raum zu verbringen.
Daraus ergeben sich drei Empfehlungen. Erstens: Kommen Sie in Kleidung, in der Sie am Boden sitzen können. Zweitens: Fragen Sie zu Beginn, was Sie tun dürfen und was nicht – dann gehen Sie hinein und tun etwas, statt zu beobachten. Drittens: Bleiben Sie in der Rolle der Gastkraft. Übernehmen Sie keine Aufsicht allein, gehen Sie mit keinem Kind allein in einen anderen Raum, wickeln Sie nicht, und geben Sie kein Kind an einen Erwachsenen heraus. Das ist keine Zurückhaltung aus Höflichkeit, sondern eine Frage von Verantwortung und Versicherungsschutz.
Zum Rechtlichen: Ein Hospitationstag zum Kennenlernen ohne Arbeitsleistung ist zulässig und üblich. Wer aber über Tage eingesetzt wird wie eine Kraft im Dienstplan, arbeitet – und dann stellt sich die Frage nach Vergütung und Versicherung. Fragen Sie vorher, wie der Tag eingeordnet wird und wie Sie versichert sind; ein Haus, das darauf keine Antwort hat, hat sich die Frage nie gestellt.
Was Sie an diesem Tag sehen können
Mehr als in jedem Gespräch. Achten Sie auf sechs Dinge.
- Den Ton zwischen den Erwachsenen. Wie reden Kolleginnen miteinander, wenn es eng wird? Wie redet die Leitung mit dem Team? Das ändert sich nach Ihrer Einstellung nicht.
- Wie mit Kindern gesprochen wird. In Situationen, die schiefgehen – beim Anziehen, beim Aufräumen, beim Streit –, zeigt sich die tatsächliche Pädagogik eines Hauses, nicht in der Konzeption.
- Die Übergaben. Gibt es eine geregelte Übergabe zwischen Früh- und Spätdienst, oder wird im Vorbeigehen etwas zugerufen?
- Die Pausen. Findet eine statt, und wo? Eine Pause im Gruppenraum ist keine.
- Die Räume. Gibt es Erwachsenenstühle, einen Wickelbereich mit Aufstiegshilfe, einen Raum, in dem ein Gespräch ungestört möglich ist? Der Zusammenhang steht unter Körperliche Belastung in der Kita.
- Wer Zeit für Sie hat. Wenn niemand Zeit hat, Sie zu begleiten, ist das die ehrlichste Auskunft über die Personalsituation, die Sie bekommen werden.
Die Fälle, in denen es anders läuft
Drei Arbeitsfelder weichen vom Ablauf in der Kita ab, und wer das nicht weiß, bereitet sich auf das Falsche vor.
In der stationären Jugendhilfe ist das Gespräch länger und persönlicher. Gefragt wird nach Ihrer Haltung zu Nähe und Distanz, nach Ihrer Belastbarkeit in Krisensituationen, nach Ihrem Umgang mit Grenzverletzungen und häufig nach Ihrer eigenen Biografie – nicht aus Neugier, sondern weil in einer Wohngruppe die Person das Arbeitsmittel ist. Statt einer Hospitation im Vormittagsdienst wird ein Abenddienst angeboten, und genau den sollten Sie nehmen; was dort auf Sie zukommt, steht unter Wege in der Kinder- und Jugendhilfe und Nachtbereitschaft in der Wohngruppe.
In der Eingliederungshilfe geht es früh um Konkretes: pflegerische Anteile, Unterstützte Kommunikation, herausforderndes Verhalten, Schichtdienst. Fragen Sie nach dem Betreuungsschlüssel in der Nacht und nach der Zusammensetzung der Wohngruppe – siehe Wechsel in die Eingliederungshilfe.
In der Schulbegleitung führt häufig nicht die Schule das Gespräch, sondern der Träger, und das Kind lernen Sie erst danach kennen. Klären Sie in diesem Gespräch die Punkte, die später nicht mehr zu ändern sind: Stundenumfang, Ferienregelung, Ausfallzeiten, Laufzeit der Bewilligung.
Die Fragen, die Sie stellen müssen
Ein Bewerbungsgespräch, in dem Sie nichts fragen, ist eine verpasste Gelegenheit – und in einem Feld mit Personalmangel ist die Gelegenheit größer, als viele annehmen. Acht Fragen, die sich lohnen:
Wie viele Stellen sind offen, und seit wann? Wie ist die Einarbeitung organisiert, und wer ist dafür zuständig? Wie viel Verfügungszeit ist vorgesehen, und findet sie statt? Wie werden Ausfälle aufgefangen? Wie ist der Dienstplan aufgebaut, wie lang ist der Vorlauf, und wie werden Wünsche berücksichtigt? Gibt es Supervision oder kollegiale Fallberatung, und für wen? Wie hoch ist die Fluktuation im Team gewesen? Und: Welches Regelwerk gilt für die Vergütung – der Punkt, an dem die meisten zu spät fragen, siehe Trägerlandschaft.
Bitten Sie außerdem um den Vertragsentwurf zum Mitnehmen, bevor Sie zusagen. Das ist üblich, und ein Träger, der es ablehnt, sagt damit etwas. Was darin zu prüfen ist, steht unter Arbeitsvertrag beim Träger.
Nach dem Tag
Schreiben Sie sich noch am selben Abend auf, was Sie gesehen haben – nicht Ihre Einschätzung, sondern Beobachtungen. Nach dem dritten Haus verschwimmen sie, und genau dann treffen Sie die Entscheidung.
Melden Sie sich, wenn nach zehn Tagen nichts kommt, kurz und freundlich. Und wenn eine Zusage kommt, nehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen: Eine Einrichtung, die Sie am Telefon zu einer sofortigen Entscheidung drängt, wird auch später drängen. Wer mehrere Verfahren parallel laufen lässt, ist in diesem Punkt freier – die offenen Stellenangebote zeigen, wer gerade sucht, und die Stellen als pädagogische Fachkraft den engeren Ausschnitt. Wie die erste Stelle nach der Ausbildung zu beurteilen ist, steht unter Berufseinstieg nach dem Anerkennungsjahr.
Wenden Sie das direkt an: Im Stellenmarkt stehen Anzeigen aus ganz Deutschland, und zu jedem Beruf finden Sie die Aufgaben und die üblichen Gehälter daneben.